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03.11.2025

Bau-Turbo im Bundesgesetzblatt verkündet

Der vom Bundesrat beschlossene sogenannte „Bau-Turbo“ tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft.

Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 27. Oktober 2025 – der sogenannte „Bau-Turbo“ wurde am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2025 I Nr. 257). Es trat somit am 30. Oktober 2025 in Kraft.

© Bildnachweis: iStock/ Caiaimage/Trevor Adeline



Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und der Wohnraumsicherung möchte die Bundesregierung den Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfachen und beschleunigen.

Mit dem Gesetz wird das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus ermöglicht und der Umwandlungsschutz gestärkt. Damit können Gemeinden künftig beim Bau von Wohngebäuden Abweichungen vom Bauplanungsrecht zulassen, allerdings nur, wenn die Projekte mit öffentlichen Belangen vereinbar sind und nachbarliche Interessen gewahrt bleiben. Auch außerhalb von Gebieten, die mit Bebauungsplänen belegt sind, kann es Ausnahmen von der Vorgabe geben. Müssen sich Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügen, ist dazu ist die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Es gilt hierbei eine dreimonatige Widerspruchsfrist durch die Kommune. Erfolgt diese nicht, wird dem Antrag automatisch stattgegeben.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 Änderungen des Baugesetzbuchs. Das entsprechende Bundesgesetzblatt können Sie unter folgendem Link einsehen:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/257/VO.html

Weitere Informationen zum „Bau-Turbo“ finden Sie auch auf nachfolgenden Internetseite des BMWSB:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baurecht/bau-turbo/bau-turbo.html