Eckpunkt Gebäudetyp E: ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnraum
Mit dem Gebäudetyp E soll Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller werden
Am 20. November 2025 stellten die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz Eckpunkte zum Gebäudetyp E vor.
Ziel ist es, einfachere Baustandards im Wohnungsbau zu etablieren, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Geplant ist, einen eigenständigen Vertragstyp „Gebäudetyp-e-Vertrag“ in das Bürgerliche Gesetzbuch einzuführen.
Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, erklärt dazu: „Wir begrüßen den Schulterschluss der beiden Bundesministerien, um zukünftig rechtssicher vereinfacht bauen zu können. Dies ist ein wichtiges Signal, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Planerinnen und Planern gewährleisten dabei, dass sicherheitsrelevante Standards eingehalten werden, aber wo wirtschaftlich verzichtbar, kostentreibende Maßnahmen eingespart werden können. Projekte in Hamburg und Bayern zeigen bereits, dass mit entsprechenden Vereinbarungen smarte Lösungen für kostengünstiges Bauen gefunden werden können. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung könnte das vereinfachte kostengünstige Bauen in die Breite gebracht werden.“
Bereits 2024 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eine praxisorientierte „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" erarbeitet, die Bauherren sowie Akteurinnen und Akteure der Planungs- und Baubranche bei der Anwendung des "einfachen Bauens" unterstützen soll.
Ergänzend dazu soll neben der Einführung eines neuen Gebäudetyp-e-Vertrages auch ein Mustervertrag für eine rechtssichere Vereinbarung erarbeitet werden.
Mit den nun vorgelegten Eckpunkten startet im kommenden Jahr ein Stakeholder-Dialog, in den auch die Bundesingenieurkammer ihre Vorschläge einbringen wird. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.
Nächste Schritte:
– Dezember 2025: Konkretisierung der Eckpunkte
– ab Januar 2026: Start des Stakeholder-Dialogs
– Mitte 2026: Vorlage des Gesetzentwurfs
– Ende 2026: Beschluss im Bundeskabinett


