HOAI-Reform und Vergabebeschleunigung im Fokus
AHO-Herbsttagung im Ludwig Erhard Haus in Berlin
Die diesjährige AHO-Herbsttagung am 04.12.2025 stand im Fokus der aktuellen Themen rund um die Vergabe und Honorierung von Planungsleistungen sowie die Erbringung von berufsbegleitenden Rechtsdienstleistungen durch Ingenieure und Architekten.
Mit besonderem Interesse verfolgten die mehr als 120 Teilnehmer im Ludwig Erhard Haus in Berlin den Vortrag des für die HOAI und das Vergaberecht zuständigen Referatsleiters im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Dr. Gunnar Zillmann, der zum aktuellen Stand des Gesetzes zur Vergaberechtsbeschleunigung und zum weiteren Fortgang der HOAI-Reform referierte, die nach der vorgezogenen Bundestagswahl zunächst nicht weiterverfolgt wurde.
Er kündigte an, dass die HOAI-Reform Mitte des Jahres 2026 fortgeführt wird. Bereits am 21.01.2026 wird ein Austausch mit dem Bauministerium, den Kammern und Verbänden der Architekten und Ingenieure sowie den privaten und öffentlichen Auftraggebern im Bundeswirtschaftsministerium stattfinden.
Dr. Zillmann betonte, dass die vorliegenden Fachgutachten eine sehr gute Grundlage für den weiteren Novellierungsprozess darstellen. Besonders das Honorargutachten verdeutliche den dringenden Anpassungsbedarf.
Aktuell liegt der Schwerpunkt seines Referates auf der Umsetzung des Vergaberechtsbeschleunigungsgesetzes, dessen Verabschiedung sich im Bundestag aktuell ebenfalls verzögert. Für das Jahr 2026 steht ein zu erwartender Entwurf der EU-Kommission zur europäischen Vergaberichtlinie auf der Agenda des BMWE. Die Bundesregierung hat auch hier ein Interesse an der Beschleunigung der Vergabeprozesse.
Notwendigkeit einer schnellen Aktualisierung der HOAI
Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham machte deutlich, dass der schnellstmögliche Abschluss der HOAI-Reform mit der notwendigen Aktualisierung der Leistungsbilder und der Honorartafeln drängt.Angesichts der wirtschaftlichen Randbedingungen und der Situation der überwiegend mittelständisch geprägten Planungsbüros, die mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert sind, ist eine umgehende Anpassung der Honorartafeln, die seit 2013 unverändert sind, besonders für die Stadt- und Flächenplanungen von existenzieller Bedeutung. Das im Vorjahr präsentierte Honorargutachten des BMWE belegt den deutlichen Anpassungsbedarf der HOAI-Honorartafeln, der in erster Linie aus den erheblich gestiegenen rechtlichen und technischen Anforderungen an die Planung sowie den gestiegenen Personalkosten nach mehr als einem Jahrzehnt resultiert.
Er unterstrich aber auch, dass Vergabe und Honorierung von Planungsleistungen Hand in Hand gehen. Dabei muss die kleinteilig und mittelständisch geprägte Struktur der Planungsbüros durch die Fortführung des Losgrundsatzes in § 97 Abs. 4 GWB erhalten werden. Planungsbüros brauchen verlässliche Beteiligungschancen an öffentlichen Aufträgen, denn dies stärkt den Wettbewerb. Das hat auch das EU-Parlament in seiner Entschließung vom 9. September 2025 erkannt und betont, dass die Aufteilung in kleinere Lose für Ingenieur-, Bau- und Planungsdienstleistungen von besonderer Bedeutung ist. Es wäre eine fatale Fehlentwicklung, wenn die Bundesrepublik in diesem wichtigen Punkt auf einmal eine andere Richtung einschlagen würde.
Im Anschluss gab der Baurechts- und HOAI-Experte Prof. Dr. Heiko Fuchs, Kapellmann-Rechtsanwälte Köln, unter dem Titel “HOAI 202x – Mind the Gaps” einen äußerst gelungenen Überblick über noch klärungsbedürftige Aspekte aus den vorliegenden Fachgutachten zum HOAI-Novellierungsprozess. Die mit der Analyse verbundenen Impulse sind in Vorbereitung des Informationsaustauschs am 21.01.2026 im Bundeswirtschaftsministerium für die weitere Diskussion sehr wertvoll.
Rechtsdienstleistungen im Planungsalltag: Risiken und Grenzen
Ein weiterer Höhepunkt der Tagung war der Vortrag von Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, der eine bereits vor 2 Jahren vorgestellte Entscheidung seines Senats vom 9. November 2023 – VII ZR 190/22 zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in den Bereichen der Planung, der Vergabe und der Bauüberwachung erneut unter die Lupe nahm.Er machte an konkreten Beispielen deutlich, dass die preisrechtlichen Regelungen der HOAI keinen unmittelbaren Erlaubnistatbestand für Rechtsdienstleistungen begründen. Besonders kritisch bewertete Prof. Jurgeleit das “Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise” (Anlage 10 LPH 7 c) HOAI).
Fallstricke lauern auch bei der “Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den Verträgen mit ausführenden Unternehmen” (Anlage 10 LPH 8 a) HOAI) sowie der Rechnungsprüfung (Anlage 10 LPH 8 g) HOAI). Das in Anlage 12 LPH 6 b) vorgesehene Aufstellen der Besonderen Vertragsbedingungen stellt zweifellos eine Rechtsdienstleistung und keine Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild des Planers dar. Aber auch in Fällen der Vergabeberatung ist vielfach Vorsicht geboten, besonders wenn die „rechtssichere Abwicklung der Vergabe“ vom Auftraggeber gefordert wird. In diesen Fällen besteht die Gefahr, sich schadensersatzpflichtig zu machen. Zudem gebe es keine Deckung durch die Berufshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche Lage der Planungsbüros: Ergebnisse der Branchenstudie
Schließlich gab Lennart Bolwin vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH einen kompakten Überblick über die erstmals gemeinsam von den Planerorganisationen AHO, BAK, VBI und BIngK beauftragte Studie zur aktuellen wirtschaftlichen Situation der Planungsbüros.Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung zeigen ein gemischtes Bild der konjunkturellen Lage. So geben knapp 40 Prozent aller befragten Büros einen rückläufigen Auftragsbestand in den vergangenen sechs Monaten an. Vor diesem Hintergrund bewerten die Unternehmen ihre aktuelle wirtschaftliche Situation als befriedigend (Schulnote 2,9).
Sowohl Ingenieur- als auch Architekturbüros konnten ihre Gesamtleistung in den vergangenen Jahren nominal und real zwar steigern, aktuell erzielen allerdings nur noch rund 84 Prozent der Büros einen Gewinn, im vergangenen Jahr waren es dagegen noch knapp 97 Prozent.
Die Ursachen liegen in gestörten Projektabläufen, regulatorischen Anforderungen und dem Ringen um faire Verträge mit angemessener Vergütung. Insgesamt nehmen die Projektlaufzeiten teilweise deutlich zu. Die zunehmenden Aufwände und der Fachkräftemangel insbesondere in den Ingenieurbüros limitieren die Kapazitäten zunehmend und stehen damit auch der Umsetzung des Sondervermögens bei Infrastruktur und Energie im Weg.
Weitere Informationen
Alle Ergebnisse der Umfrage und weitere Informationen sind unter www.aho.de abrufbar. Dort finden Sie auch den AHO-Stundensatzrechner.Ronny Herholz, Geschäftsführer
AHO, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und
Architekten für die Honorarordnung e.V.

