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09.07.2026

Neue BEG Förderung ab 21. Juli 2026

Was Planende und Bauherrschaften jetzt beachten müssen

Die Bundesregierung hat am 08.07.2026 neue Rahmenbedingungen für die Gebäudeförderung (BEG) beschlossen. Die neuen Förderbedingungen treten bereits am 21. Juli 2026 in Kraft.

Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen bei KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Für Ingenieurbüros, Energieeffizienzfachleute sowie Bauherrschaften ist insbesondere die kurze Umstellungsphase von Bedeutung.

© Bildnachweis: iStock/ Ridofranz



Übergangsphase zwischen dem 9. und 20. Juli 2026
Seit dem 9. Juli 2026 können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA beziehungsweise gBzA) bei der KfW sowie keine neuen Technischen Projektbeschreibungen (TPB) beim BAFA erstellt werden. Hintergrund sind notwendige technische Anpassungen der Förderverfahren.

Wer bereits über eine gültige BzA oder TPB verfügt, den Förderantrag jedoch noch nicht eingereicht hat, kann diesen während der Übergangsphase bis einschließlich 20. Juli 2026 noch nach den bisherigen Förderbedingungen stellen. Ab dem 21. Juli 2026 können neue BzA und TPB wieder erstellt werden. Gleichzeitig gelten dann ausschließlich die neuen Förderbedingungen für alle neuen Anträge.

Weitere Informationen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat ergänzend einen aktualisierten Fragen und Antworten Katalog zur Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht. Dort finden Planende, Energieeffizienzfachleute und Bauherrschaften detaillierte Informationen zu den neuen Förderbedingungen sowie zu den Übergangsregelungen.

Zu den FAQs hier.


Quelle: Bundesingenieurkammer