Neue Schulbaurichtlinie (SchulbauR LSA 2026) für Sachsen-Anhalt
Mit einem Runderlass führt das Ministerium für Infrastrutur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) Neuerungen der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt ein.
Am 27.07.2026 wurde im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt ein Runderlass zur „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ (SchulbauR LSA) vom 19. Mai 2026 veröffentlicht.
Damit tritt der Runderlass zur SchulbauR LSA vom (damaligen) MLV vom 29. März 2010 außer Kraft.
Die SchulbauR LSA 2026 entspricht der notifizierten „Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen“ in der Fassung vom 09.09.2025.
Inhaltlich ermöglicht die SchulbauR LSA 2026 regelhaft großflächige Lernbereiche und dazugehörige Erschließungsbereiche, die ein offenes Schul- und Pädagogikkonzept unterstützen. Des Weiteren sind Erleichterungen und Konkretisierungen für die optimale Planung, Bemessung und Ausführung von Schulen formuliert worden.
Den Runderlass finden Sie hier zur Ansicht oder zum Download.

