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29.07.2026

Gebäudemodernisierungsgesetz verkündet

Es tritt damit stufenweise in Kraft. Wann die wichtigsten Änderungen Anwendung erlangen, zeigt diese Übersicht.

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Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff verkündet worden.

Die wesentlichen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, also sofort, in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:

  • Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG),
  • Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel,
  • Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen,
  • Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.

Die Regelungen der Artikel 2 und 7 treten am 01.01.2027 in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:

  • neue Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
  • Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude
  • Solarpflichten
  • neue Anforderungen an Energieausweise
  • Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten
  • geänderte technische Berechnungsgrundlagen
  • Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes

Die Regelungen des Artikel 3 treten zum 01.01.2028 in Kraft.
Diese enthalten:

  • Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a).

Die Regelungen des Artikel 4 treten zum 01.01.2030 in Kraft.
Diese umfassen:

  • die Festlegung des Nullemissionsgebäudes



Quelle: Bundesingenieurkammer