29.07.2026
Gebäudemodernisierungsgesetz verkündet
Es tritt damit stufenweise in Kraft. Wann die wichtigsten Änderungen Anwendung erlangen, zeigt diese Übersicht.
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Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt Nr. 226, S. 1 ff verkündet worden.
Die wesentlichen Änderungen treten am Tag nach der Verkündung, also sofort, in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:
- Wegfall der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen (§§ 71 ff. GEG),
- Aufhebung bestimmter Betriebsverbote für Öl- und Gasheizkessel,
- Neue Regelungen zum Austausch und Neubau von Heizungsanlagen, einschließlich der sogenannten „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen,
- Änderungen bei der CO₂-Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter.
Die Regelungen der Artikel 2 und 7 treten am 01.01.2027 in Kraft.
Dazu gehören insbesondere:
- neue Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
- Mindestenergiestandards für bestimmte Nichtwohngebäude
- Solarpflichten
- neue Anforderungen an Energieausweise
- Ökobilanzierung (Lebenszyklusbetrachtung) bei Neubauten
- geänderte technische Berechnungsgrundlagen
- Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes
Die Regelungen des Artikel 3 treten zum 01.01.2028 in Kraft.
Diese enthalten:
- Regelungen zum Nullemissionsgebäude für neue Nichtwohngebäude im Eigentum der öffentlichen Hand und von einer Behörde (§ 10a).
Die Regelungen des Artikel 4 treten zum 01.01.2030 in Kraft.
Diese umfassen:
- die Festlegung des Nullemissionsgebäudes
Quelle: Bundesingenieurkammer

