EU-Vergaberecht: Was kommt auf Ingenieurbüros zu?
Public Procurement Act soll Vergaberecht europaweit vereinheitlichen und vereinfachen
Die Europäische Kommission (EU) plant derzeit mit dem Public Procurement Act (PPA) eine umfassende Reform des europäischen Vergaberechts. Die bislang geltenden Richtlinien sollen durch ein unmittelbar anwendbares Regelwerk ersetzt werden. Ziel ist es, die Vergabeverfahren innerhalb der Europäischen Union stärker zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Für die Ingenieurkammern ist dabei von besonderer Bedeutung, dass die Interessen kleiner und mittelständischer Ingenieurbüros angemessen berücksichtigt werden. Sie bilden einen wichtigen Teil des deutschen Planungsmarktes und leisten einen wesentlichen Beitrag zu Innovation, Qualität und regionaler Wertschöpfung.
Losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte losweise Vergabe. Werden öffentliche Aufträge in kleinere und fachlich klar abgegrenzte Leistungspakete aufgeteilt, erhalten auch kleinere und spezialisierte Büros bessere Möglichkeiten, sich an Vergabeverfahren zu beteiligen.Werden hingegen unterschiedliche Leistungen in einem einzigen Großauftrag gebündelt, kann dies den Zugang für kleinere Marktteilnehmer deutlich erschweren. Aus Sicht der Ingenieurkammern sollte daher auch im künftigen Vergaberecht darauf geachtet werden, dass die Aufteilung von Leistungen in geeignete Fach- und Teillose erhalten bleibt.
Nationale Besonderheiten berücksichtigen
Auch die Frage, ob eine europaweit unmittelbar geltende Verordnung den unterschiedlichen Strukturen im Bau- und Planungswesen ausreichend Rechnung tragen kann, wird derzeit diskutiert.Gerade Planungsleistungen sind eng mit den jeweiligen nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, Zulassungsanforderungen und Haftungsregelungen verbunden. Deshalb setzen sich die planenden Berufe dafür ein, dass die Mitgliedstaaten auch künftig über ausreichende Gestaltungsspielräume verfügen, um ihren jeweiligen Besonderheiten Rechnung tragen zu können.
Vergabe einfacher und mittelstandsfreundlicher gestalten
Aus Sicht der planenden Berufe sollte die Reform vor allem dazu beitragen, Vergabeverfahren einfacher, schneller und mittelstandsfreundlicher zu gestalten. Klare und transparente Wettbewerbsbedingungen sowie faire Zugangsmöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen sind dafür wesentliche Voraussetzungen.Nur wenn auch kleinere und mittelständische Büros realistische Chancen auf eine Beteiligung an öffentlichen Aufträgen haben, kann die Vielfalt des Planungsmarktes erhalten und ein breiter Wettbewerb gewährleistet werden.
Weitere Informationen sowie die ausführliche Stellungnahme der Bundesingenieurkammer finden Sie hier .

