EU-Richtlinie gegen irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
Was die neue Richtlinie für Ingenieurbüros bedeutet
Um irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig ausschließen zu können, hat die EU-Kommission eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die sich aktuell in der Umsetzung befindet.
Die EU-Kommission hat mit der Richtlinie (EU) 2024/825 ("Empowering Consumers for the Green Transition", kurz EmpCo-Richtlinie) das bestehende Verbraucher- und Wettbewerbsrecht verschärft, um Greenwashing zu bekämpfen. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Verbraucher vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die neuen Vorschriften gelten seit dem 27. September 2026.
Die Richtlinie ist für Ingenieurbüros von erheblicher Bedeutung, weil sie die Anforderungen an Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Klimaaussagen in der Außendarstellung deutlich verschärft. Danach sind unbelegte Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaussagen sowie bestimmte Nachhaltigkeitssiegel unzulässig. Verstöße können durch Abmahnungen, Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen und Vertragsstrafen verfolgt werden.
Wie mit den neuen Vorschriften umzugehen ist, kann man dem Merkblatt der Bundesingenieurkammer entnehmen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir berichten.

