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Ombudschaft

Als Ombudsstelle vermittelt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zwischen ihren Mitgliedern, den Auftraggebern und Partnern bei der Lösung von Streitfragen. Im Verfahren soll vorrangig versucht werden, konstruktiv eine Lösung herbeizuführen, bevor geringfügige Unstimmigkeiten eskalieren und rechtliche Mittel oder aufwändigere Verfahren in Anspruch genommen werden müssen.

Was ist ein Ombudsmann / eine Ombudsfrau?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Ombudsmann um eine unparteiische Schiedsperson. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Fronten zwischen zwei oder mehreren Parteien verhärtet sind und ein entsprechender Vermittler auf mediatorischer Ebene benötigt wird. Neben einzelnen Person kann diese Funktion auch eine Gruppe übernehmen, man spricht dann von einem Ombudsrat.
Ombudsleute gibt es in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der Name stammt aus dem Altnordischen und bedeutet so viel wie „Vollmacht“ oder „Auftrag“.

Was ist ein Ombudsverfahren?
Ombudsverfahren der Kammer sind im weitesten Sinne Beschwerdeverfahren aus rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Vorwürfen gegen Geschäfts- oder Vertragspartner, gegen private Personen / Unternehmen, Behörden oder auch Kammermitglieder. Der Ombudsmann versucht die streitenden Parteien "an einen Tisch zu bekommen", die Ursache der Unstimmigkeiten im Gespräch zu ergründen, eine Lösung des Problems aufzuzeigen und eine Einigung der Parteien zu erzielen. Oft erspart dies kosten- und zeitaufwändige Prozesse.

Welche Sachverhalte können bei Ombudsverfahren zum Tragen kommen?
In der Regel geht es bei den Streitfällen, die durch den Ombudsmann zu bearbeiten sind, um
  • Fragen der Berufsausübung,
  • Verstöße gegen die Berufsethik,
  • Honorarstreitigkeiten und
  • Interpretationen, Auslegungen von Vorschriften, Verordnungen u.ä.

Welche Vorteile hat ein Ombudsverfahren?
Die Verfahren können ganz unterschiedliche verlaufen und entsprechen in Dauer und Umfang immer dem zugrundeliegenden Sachverhalt. In der Regel sind Ombudsverfahren:
  • gebührenfrei
  • von geringer Dauer
  • fördernd für Vertragsbe- und -abarbeitung
Ombudsverfahren setzen den Willen der streitenden Parteien zu einer Einigung und weiteren Zusammenarbeit voraus. Die Entscheidungen sind nur bedingt rechtsverbindlich.

Auf welcher Grundlage entscheidet ein Ombudsmann?
Ombudsstellen entscheiden auf der Grundlage von Aussagen und Schilderungen der streitenden Parteien sowie von eingereichten Unterlagen. Zeugen, Fachleute oder Sachverständige werden nicht gehört.

Wie kann ich ein Ombudsverfahren bei der Kammer beantragen?
Um ein solches Verfahren zu beantragen, setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Verbindung. Die Mitarbeiter werden mit Antragsteller und Ombudsmann über die Zulässigkeit des Verfahrens und die weitere Vorgehensweise beraten.

Ombudsmann der Kammer
Author image 1. Vizepräsident
Dipl.-Ing. Jörg-Peter Rewinkel
T: 0391 62889-0
E: info@ing-net.de



Author image Ansprechpartner
Geschäftsstelle

Steffen Lesche
T: 0391 62889-40
E: lesche@ing-net.de