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Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt als Schlichtungs- und Gütestelle

Schlichtungsverfahren bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Ob Streitigkeiten um die ordnungsgemäße Ausführung eines Bau- oder Planungsvorhabens oder die korrekte Abrechnung von Ingenieurleistungen: Der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt steht für eine kompetente außergerichtliche Streitbeilegung. Dabei ist das Schlichtungsverfahren in der Regel nicht nur schneller als der Gang vor die Gerichte, sondern auch kostengünstiger. So müssen unter anderem für das Schlichtungsverfahren Rechtsanwälte nicht extra beauftragt werden.

Denn der Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt setzt sich aus einem langjährig erfahrenen ehemaligen Gerichtspräsidenten und zwei Beratenden Ingenieuren zusammen, die auch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind. Damit ist die spezifische Rechts- und Fachkompetenz gegeben. Auf kostenintensive Sachverständigengutachten kann zumeist dank der Beisitzer verzichtet werden. In Honorarstreitigkeiten wird zudem der Honorarausschuss der Ingenieurkammer beteiligt.

Basis eines Schlichtungsverfahrens ist immer die grundsätzliche Absicht aller Parteien, den Streitfall außergerichtlich einer Lösung zuzuführen. Ist zum Sachverhalt bereits ein gerichtliches Verfahren eröffnet, ist eine Schlichtung durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt nicht mehr möglich.

Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren regelt die Schlichtungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt. Der Schlichtungsausschuss kann durch ein Kammermitglied, einen Dritten oder auf Anordnung des Kammervorstandes angerufen werden. Der Antrag auf Schlichtung muss schriftlich erfolgen. Kammermitglieder sind zur Mitwirkung an einem sie betreffenden Schlichtungsverfahren verpflichtet.

Das Schlichtungsverfahren endet in der Regel mit einem Schlichterspruch in Form eines Vergleiches, der schriftlich festgehalten und durch Unterzeichnung der Beteiligten rechtswirksam wird. Kommt es zu keinem Vergleich, ist das Schlichtungsverfahren gescheitert.


Schlichtungsausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist offizielle Gütestelle
Seit dem 1. September 2023 ist der Schlichtungsausschuss zusätzlich als offizielle Gütestelle im Sinne § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Er erfüllt die Voraussetzungen der §§ 40 bis 42 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchStG LSA).

Ab sofort kann aus einem geschlossenen Vergleich zwischen zwei Parteien unmittelbar die Zwangsvollstreckung erfolgen. Einer gesonderten, zeit- und kostenaufwändigen Zahlungsklage vor den Gerichten bedarf es damit nicht. Die Möglichkeit der unmittelbaren Zwangsvollstreckung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit einer aus dem Vergleich zur Zahlung verpflichteten Partei fraglich ist. Für die Gläubigerseite bedeutet das eine erhebliche Reduzierung des möglichen Insolvenz-Risikos.

Nutzen Sie das Angebot der Kammer und wenden Sie sich im Streitfall an den Schlichtungsausschuss. Mit seiner kompetenten juristischen und fachlichen Besetzung kann er Streitigkeiten, die sich aus Ihrer Berufsausübung ergeben, schnell und preiswert verhandeln und vor allem auch die einvernehmliche, wirtschaftlich sichere Beendigung eines Streits herbeiführen.

Sollten Sie Interesse an einem Schlichtungsverfahren haben, erläutern wir Ihnen gerne den Ablauf eines solchen Verfahrens.



© Bildnachweis: iStock/nd3000




Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG LSA)


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