Vergabebeschleunigungsgesetz
Dachverbände setzen sich für den Erhalt des Grundsatzes der losweisen Vergabe ein.
Zum Vergabebeschleunigungsgesetz hat die Bundesingenieurkammer am 23.10.2025 im Verbund mit Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Bundesarchitektenkammer (BAK) ein weiteres Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie sowie an die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von SPD und CSU versandt (Anlage 1). Darin wird auch auf das Gutachten der Professoren Martin Burgi und Michael Eßig (Anlage 2) verwiesen, das die Relevanz des Grundsatzes einer losweisen Vergabe für kleine und mittelständische Unternehmen nochmals untermauert.
Am 10.11.2025 ist eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zum Vergabebeschleunigungsgesetz terminiert.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

