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20.11.2025

Aktivrente: Petition fordert Ausweitung auf Selbstständige

Warum Selbstständige und Freiberufliche nicht außen vor bleiben dürfen

Mit dem geplanten Arbeitsmarktsstärkungsgesetz möchte das Bundesministerium der Finanzen die sogenannte Aktivrente einführen. Sie soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen.

Auf den ersten Blick ist dies ein sinnvoller Schritt, um ältere Erwerbstätige stärker zu aktivieren. Doch eine zentrale Berufsgruppe bleibt ausgeschlossen: Selbstständige und Freiberufliche – darunter zahlreiche Ingenieurinnen und Ingenieure.

© Bildnachweis: Canva/ Nutthaseth Vanchaichana



Selbstständige als tragende Säule
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB), dem auch die Bundesingenieurkammer angehört, spricht sich daher deutlich für eine Einbeziehung der Selbstständigen in die Aktivrente aus. Gerade im technischen und ingenieurwissenschaftlichen Bereich leisten erfahrene Fachkräfte einen unverzichtbaren Beitrag zu Wissenstransfer, Qualitätssicherung und Nachwuchsförderung. Viele Ingenieurinnen und Ingenieure arbeiten bewusst über das Rentenalter hinaus – aus fachlicher Überzeugung und aus Verantwortung gegenüber Projekten und Auftraggebern.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unterstützt die Position der Bundesingenieurkammer und des BFB ausdrücklich. Eine zeitgemäße Arbeitsmarktpolitik sollte die Vielfalt beruflicher Tätigkeiten in Deutschland berücksichtigen und allen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten möchten, dieselben steuerlichen Rahmenbedingungen bieten.

Die bisherige politische Begründung gegen die Einbeziehung Selbstständiger lautet, dass deren berufliches Ende nicht klar definiert sei. Dadurch könnten theoretisch Mitnahmeeffekte entstehen, wenn Personen unbegrenzt weiterarbeiten und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Auch für Freiberufliche ließe sich ein klarer und geregelter Rahmen schaffen, der steuerfreie Hinzuverdienste begrenzt, ohne diese Berufsgruppe grundsätzlich auszuschließen.


Beschlossen, aber weiter umstritten
Der Koalitionsausschuss hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, die Aktivrente ohne Selbstständige und Freiberufliche umzusetzen. Trotzdem setzen sich der BFB und die Bundesingenieurkammer weiterhin für eine Erweiterung der Regelung ein. Eine gleichberechtigte Behandlung von Angestellten und Selbständigen wäre nicht nur fair, sondern auch ein Zeichen politischer Würdigung für erfahrene freiberufliche Fachkräfte.


Petition fordert Ausweitung auf Selbstständige
Parallel dazu unterstützen der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) eine Petition, die eine Ausweitung der Aktivrente auf Selbstständige fordert.
Sie kann unter folgendem Link unterzeichnet werden:
Petition „Aktivrente auch für Selbstständige – Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse“

Über den Fortgang werden wir weiterhin informieren.