22.12.2025
Aktivrentengesetz ohne die Einbeziehung von Selbstständigen verabschiedet
Warum Selbstständige und Freiberufliche nicht außen vor bleiben dürfen
Die Petition für eine faire Aktivrente, die auch Selbstständige und Freiberufliche einschließt, ist am 5. Dezember 2025 mit einem deutlichen Signal aus der Mitte der betroffenen Berufsgruppen zu Ende gegangen. 102.420 Unterzeichnende haben den Forderungen Nachdruck verliehen und damit die bislang erfolgreichste Petition ihrer Art unterstützt.
Über 38.000 Kommentare, die breite Beteiligung von 44 Verbänden sowie umfangreiche Unterstützungsaktionen in sozialen Medien, schriftliche Stellungnahmen an Abgeordnete und zahlreiche Video-Testimonials verdeutlichen, wie stark das Thema in der selbstständigen Berufswelt verankert ist.
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Petitionsübergabe im Bundestag
Bereits am 1. Dezember 2025 wurde die Petition in Berlin an Mitglieder des Finanzausschusses übergeben. Entgegengenommen wurde sie von den Abgeordneten Sascha Müller und Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Doris Achelwilm (Die Linke). Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD konnten trotz Einladung nicht teilnehmen.Bundestag beschließt Aktivrente ohne Einbeziehung Selbstständiger
Trotz des breiten Engagements hat der Bundestag am 5. Dezember 2025 das Aktivrentengesetz ohne die Einbeziehung von Selbstständigen verabschiedet. Aus Sicht vieler Verbände ist dies ein politisches Signal, das Unverständnis und Kritik hervorruft. Die große Resonanz auf die Petition sowie die öffentliche Diskussion zeigen, wie relevant und dringlich die Frage nach einer gleichberechtigten Ausgestaltung der Aktivrente weiterhin ist.Wie geht es weiter?
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Aktivrentengesetz zugestimmt und damit die Entscheidung des Bundestags bestätigt: Die Aktivrente wird zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, Selbstständige bleiben (zumindest vorerst) außen vor.Verbände und Interessenvertretungen, darunter auch der VGSD und die BAGSV, setzen sich weiterhin dafür ein, die Ungleichbehandlung zwischen Angestellten und Selbstständigen zu thematisieren und auf Änderungen hinzuwirken.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beobachtet die weiteren Entwicklungen aufmerksam und wird fortlaufend über relevante Schritte informieren. Denn die Frage nach einer fairen und tragfähigen Altersvorsorgestruktur bleibt weiterhin ein zentrales Anliegen zahlreicher freiberuflicher und selbstständiger Berufsgruppen.


