AUFGABEN DER KAMMER

Programm der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
für die 6. Legislaturperiode:


PDF-DateiProgramm der IKST 2018 - 2022



Ingenieurgesetz des
Landes Sachsen-Anhalt:


IngG LSA
In Sachsen-Anhalt wurde basierend auf dem Ingenieurgesetz des Landes im Jahr 1991 eine Kammer für Ingenieure als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Sie führt die Bezeichnung Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und vertritt als berufsständische Selbstverwaltung nunmehr ca. 1.900 Mitglieder.



Das am 22.01.2009 vom Landtag Sachsen-Anhalt beschlossene "Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA)" wurde mehrfach geändert, zuletzt am 25. Februar 2016 zur Umsetzung der Europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie.

Aufgaben der Ingenieurkammer sind:
  • Förderung der Ingenieurtätigkeit im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt
  • Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts
  • Wahrung und Förderung der beruflichen Belange der Kammermitglieder und des Ansehens des Berufsstandes
  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung, Stellungnahmen gegenüber Gerichten und Behörden, Erstattung von Gutachten
  • Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (zuständige Stelle)
  • Beratung in Fragen der Berufsausübung
  • Förderung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Existenzgründungsberatung
  • Prüfung, Anerkennung, Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Beratung in Vergabe- und Wettbewerbsfragen und Überwachung der Einhaltung geltender Vorschriften
  • Listenführung und Prüfung der Zugangsvoraussetzungen der Bauvorlageberechtigung und Nachweisberechtigungen nach Bauordnung des Landes
  • Überprüfung der Berufshaftpflichtversicherung nach Ingenieurgesetz des Landes (zuständige Stelle)
  • Listenführung und Bescheinigungen zum Nachweis besonderer Qualifikationen im Sinne der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Ausbildungsnachweise (zuständige Stelle)
  • Überprüfung der Befähigungsnachweise ausländischer Antragsteller nach Europäischer Berufsanerkennungsrichtlinie, Ausgleichsmaßnahmen
  • Ausstellen einer Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
  • Mitwirkung bei der Beilegung von Streitigkeiten, Schlichtung, Berufsgerichtsbarkeit
  • Nachwuchsförderung
  • Anschluss an berufsständische Fürsorge- und Versorgungseinrichtungen
Vor allem durch zunehmende Globalisierung und Deregulierung innerhalb der Europäischen Union werden an Ingenieure neue und komplexere Anforderungen gestellt. Nur durch eine starke Interessenvertretung sachsen-anhaltischer Ingenieure durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt wird der Einzelne innerhalb dieser Entwicklung seine Position festigen und seine Interessen wahrnehmen lassen können.

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vertritt die Interessen von Mitgliedern aller Ingenieurfachrichtungen gegenüber der Landesregierung und Institutionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung.

Eine Mitgliedschaft lohnt sich! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle beraten Sie gern!