NEWS

06.05.2024
FAQ-Liste zum Lieferkettengesetz
19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023

20.12.2016

HOAI - aktueller Stand

Zum Aktuellen Stand des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der HOAI

Am 17.11.2016 hat die Europäische Kommission angekündigt, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen unzureichender Einhaltung der Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu den reglementierten Berufen zu verklagen. Die Kommission sieht unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen (siehe dazu die Meldung der KOM). Auch nach Abgabe einer umfassenden Stellungnahme der Bundesregierung und zahlreichen Gesprächen mit Vertretern der planenden Berufe, ist die Kommission weiterhin der Auffassung, dass für bestimmte Dienstleister Auflagen existieren, die der Dienstleistungsrichtlinie zuwiderlaufen.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission damit an einem weiteren Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI aus nicht nachvollziehbaren Erwägungen kippen will. Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Bundesregierung, diesen sachfremden Erwägungen der Kommission auch künftig nicht nachzugeben. Die Freien Berufe dienen dem Gemeinwohl, entlasten den Staat und sind das Rückgrat eines starken Mittelstands in Deutschland. Die Bundesingenieurkammer wird die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Organisationen auch vor dem EuGH nachhaltig unterstützen. Mit einer Klageeinreichung wird im Januar kommenden Jahres gerechnet. Das Urteil ist voraussichtlich nicht vor 2018 zu erwarten.

Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik läuft bereits seit 2015. Die Ausführungen Deutschlands, warum es an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI festhält, sowie zahlreiche Eingaben von Verbänden, Kammern und Organisationen, hatten die EU-Kommission nicht überzeugen können. Auch die Bundesingenieurkammer hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und dem AHO eine umfangreiche Stellungnahme für den Erhalt der verbindlichen Mindest- und Höchstsätze abgegeben. Unterstützung haben die Planer dabei auch von den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU sowie der SPD erfahren, die sich in mehreren Entschließungsanträgen für den Erhalt von Honorarordnungen ausgesprochen haben.


Mitgliederinformation Bundesingenieurkammer (FA)