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30.01.2024

Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030

Im Rahmen der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt 2030 (LEP) begann am 29. Januar 2024 die erste Stufe des Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit und öffentliche Stellen.

„Wir wollen mit dem neuen Landesentwicklungsplan wichtige Impulse für die weitere Entwicklung des Landes setzen. Schwerpunkte sind dabei die Wirtschaftsentwicklung im Einklang mit den ökologischen Anforderungen an den Raum, die Steigerung der Attraktivität des ländlichen Raums sowie die raumwirksamen Folgen des Klimawandels.“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute in Magdeburg. „Mir ist wichtig, die Menschen bei der Aufstellung des Plans von Anfang an mitzunehmen, da es hierbei um unser aller Zukunft geht. Insofern hoffe ich auf eine hohe Beteiligung“, betonte sie. Eine frühzeitige und umfassende Mitwirkung sei im Interesse aller. „Der neue LEP soll zum Ende der Legislaturperiode vorliegen. Das ist ein sehr ambitioniertes Ziel und erfordert die Mitwirkung, den Willen und den Einsatz aller Beteiligten“, hob Hüskens hervor.

Die Planunterlagen, bestehend aus Text mit Begründung, Karten und Umweltbericht, sind seit 29. Januar 2024 im Internet unter der Adresse www.landesentwicklungsplan-st.de einsehbar und können auch heruntergeladen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen in ausgewählten Verwaltungseinrichtungen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie im Ministerium für Infrastruktur und Digitales (MID) in Papierform zur Einsichtnahme bereit.

Bis zum 12. April 2024 haben öffentliche Stellen sowie alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Sachsen-Anhalt Gelegenheit, ihre Hinweise oder Änderungsvorschläge zu allen Inhalten der Planunterlagen des ersten Entwurfs abzugeben.

Stellungnahmen sollen vorzugsweise über das extra dafür eingerichtete Online-Beteiligungsportal abgegeben werden, welches ebenfalls unter www.landesentwicklungsplan-st.de erreichbar ist. Darüber hinaus kann eine Stellungnahme auch per E-Mail, postalisch oder zur Niederschrift übermittelt werden.

„Angefangen bei der demografischen Entwicklung über Klima- und Strukturwandel bis hin zur Energiewende und der zunehmenden Digitalisierung in allen Lebensbereichen – wir stehen heute vor ganz anderen Herausforderungen als noch vor zehn Jahren. Unter diesen veränderten Rahmenbedingungen müssen ganz neue Strategien zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung sowie zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse entwickelt werden“, erläuterte Lydia Hüskens.

Nach ihren Worten besteht die große Herausforderung darin, einen Plan zu erarbeiten, mit dem gegebenenfalls auch kurzfristig auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert werden kann. „Wir müssen die Festlegungen auf das erforderliche Maß beschränken, um uns die Flexibilität für jederzeit bedarfsgerechte planerische Anpassungen zu bewahren“, sagte sie. Nicht zuletzt deshalb stelle die konstruktive Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten öffentlichen Stellen einen ganz wesentlichen Aspekt dar.

Deshalb wird es parallel zu den formalen Verfahrensschritten drei öffentliche Informationsveranstaltungen verteilt übers Land geben, wo Lydia Hüskens gemeinsam mit den Fachleuten aus dem MID inhaltliche Schwerpunkte des Planentwurfs vorstellen wird.

Die Auftaktveranstaltung findet am 14. Februar 2024 in Gardelegen mit einem besonderen Fokus auf den Themen Zentrale Orte, Daseinsvorsorge und Kooperation statt. Die landesplanerischen Überlegungen zu den Bereichen Wirtschaft, Verkehr und Energie werden am 28. Februar 2024 in Merseburg vorgestellt, bevor am 13. März 2024 in Quedlinburg die vorgesehenen raumordnerischen Festlegungen zu Tourismus, Naturschutz, Hochwasserschutz sowie zur Rohstoffsicherung erläutert werden.

Zu Ihrer Information:
Der Landesentwicklungsplan bildet den verbindlichen Rahmen für die räumliche Entwicklung des Landes. Im Zuge der Planerarbeitung sind die unterschiedlichen Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und Konflikte auf der Ebene der Landesplanung auszugleichen. Mit dem Landesentwicklungsplan ist Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums zu treffen.

Die Sicherung der Daseinsvorsorge, der demografische Wandel, Klimaschutz und Klimawandel, die Transformation der Energieversorgung, die Mobilitätswende, der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Digitalisierung sind mit räumlichen Erfordernissen verbunden, denen mit dem neuen Landesentwicklungsplan Rechnung getragen werden soll. Der erste Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans beinhaltet textliche und kartografische Festlegungen zur raumordnerischen Steuerung der vielfältigen Raumnutzungen und Raumfunktionen. Im Zuge der Erarbeitung des Landesentwicklungsplans wird eine Umweltprüfung der Planinhalte durchgeführt, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht dokumentiert werden.

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

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