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16.04.2024

Sachverständigenbestellung

Ingenieurkammer gratuliert zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung

© IK ST
© IK ST
Am Montag, den 15.04.2024 wurde vom Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt feierlich die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen vorgenommen.

Es handelte sich dabei um die Erstbestellung von Herrn Dipl.-Ing. (FH) Volker Thomas aus Magdeburg, der für das Sachgebiet "Wärme- und Feuchteschutz" am 22.02.2024 vor dem zuständigen Fachausschuss Bauphysik der IKH Würzburg-Schweinfurt und dem Sachverständigenausschuss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Überprüfung der besonderen Sachkunde erfolgreich absolviert hat.

Die Prüfungskommission hat im abschließenden Fachgespräch das Vorliegen der besonderen Sachkunde im Sinne der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt festgestellt und daraufhin die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen dem Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt empfohlen.

Die öffentliche Bestellung erfolgte nun auf Grundlage § 2 Abs. 3 der gültigen Sachverständigenordnung befristet auf drei Jahre bis zum 15.04.2027. Herr Thomas ist damit in das Verzeichnis der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellten Sachverständigen und in das deutschlandweite Sachverständigenverzeichnis aufgenommen.

Die feierliche Vereidigung vor dem Vorstand der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und die Übergabe der Sachverständigen-Utensilien nahm der Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Herr VermAss. Dipl.-Ing. Jörg Herrmann, vor.

Ingenieurinnen und Ingenieure als Sachverständige

Bei der Ausübung des Ingenieurberufes mit seinen vielfältigen Tätigkeitsbereichen ist die Sachverständigentätigkeit von wachsender besonderer Bedeutung. Sachverständige haben in unserer Gesellschaft eine hohe Verantwortung. Von ihrer Arbeit können weitreichende verfahrenstechnische und finanzielle Entscheidungen in wichtigen Prozessen und Projekten abhängen. Auf der Grundlage ihrer Arbeit als Sachverständige, ihrer Gutachten, werden unter anderem rechtliche Entscheidungen in außergerichtlichen Verfahren oder in Gerichtsprozessen getroffen.

Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger, die Anerkennung oder Zertifizierung der Sachverständigentätigkeit belegt die besondere bzw. überdurchschnittliche Qualifikation und persönliche Eignung für die Erfüllung von verantwortungsvollen Aufgaben in sicherheitsrelevanten Bereichen des Ingenieurwesens. Sie ist damit ein Qualitätssiegel und zugleich Gütesiegel für herausragenden Sachverstand.

Als sogenannte "Bestellungskörperschaft" für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen, kann die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gemäß Ingenieurgesetz des Landes Sachverständige vorschlagen, prüfen, anerkennen, ernennen und vereidigen. Alle angehenden Sachverständigen durchlaufen demnach ein Antrags- und Überprüfungsverfahren, in dem die praktischen und theoretischen Kenntnisse der künftigen Sachverständigen belegt werden müssen. Nach erfolgreich abgeschlosseneem Anerkennungsverfahren Antragsverfahren unterliegen die Sachverständigen einer permanenten Weiterbildungspflicht. Durch befristete Bestellung oder Anerkennung wird auch die Qualität der Sachverständigen einer Kontrolle durch die Bestellungskörperschaft unterzogen.

Grundsätzlich umfasst die Tätigkeit der Sachverständigen die Erstattung von Gutachten, aber selbstverständlich auch weitere Facetten der Ingenieurtätigkeiten wie Beratungen, Bewertungen, Überwachungen, Überprüfungen, Schadens- und Bestandsaufnahmen usw. Sie ist damit nicht auf den Zuständigkeitsbereich der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beschränkt.

Es gibt also gute Gründe, sich für die Sachverständigentätigkeit zu interessieren und als Sachverständige oder Sachverständiger von Ihrer Bestellungskörperschaft, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, öffentlich bestellen und vereidigen bzw. anerkennen zu lassen. Wem die Sachverständigentätigkeit als interessanter Bestandteil seiner Ingenieurlaufbahn oder gar als Ziel erscheint, sein jahrelang zusammengetragenes erworbenes Fachwissen als Sachverständige oder Sachverständiger einzusetzen, dem bietet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eine individuelle, persönliche oder telefonische Beratung an.

Fragen Sie nach! Ihr Ansprechpartner ist Herr Dipl.-Ing. (FH) Steffen Lesche (lesche@ing-net.de).