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20.04.2017

Deutschland klagt gegen EU-Bauproduktnormen


Wie bereits berichtet, wird derzeit die Musterbauordnung MBO an die Bauproduktenverordnung angepasst. In diesem Zusammenhang hat das BMUB in einer Presse-Telefonkonferenz die Klage gegen zwei Entscheidungen der EU-Kommission zu zwei Bauproduktnormen angekündigt, welche am 19.04.2017 eingereicht werden sollte.

Die Klage erfolgt auf Grundlage von Art. 263 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEVU) beim Gerichtshof der Europäischen Union und ist auf die Nichtigkeit der ablehnenden Beschlüsse der EU-Kommission in mehreren bereits im September 2015 eingeleiteten Verfahren nach Art. 18 BauproduktenVO gerichtet. Deutschland hatte dabei u.a. bei den Normen für Holzböden und Sportfußböden, welche ähnlich wie andere Normen künftig nicht mehr mit zusätzlichen nationalen Produktanforderungen (Ü-Zeichen) geregelt werden dürfen die Lückenhaftigkeit der Europäischen Normen beanstandet und einen zusätzlichen nationalen Regelungsbedarf geltend gemacht. Dies hatte die EU-Kommission in beiden Fällen mit zwei Beschlüssen abgelehnt.

Das BMUB hat heute nochmals die Haltung der Bundesregierung bekräftigt, insbesondere in den Bereichen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Bauwerkssicherheit an den bisherigen Standards festhalten zu wollen. Diese Schutzbereiche sehe die Bundesregierung durch die ablehnenden Beschlüsse der Kommission und die insoweit teilweise noch lückenhaften EU-Normen gefährdet.

Die Klage wird in den nächsten Woche auch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Sie hat derzeit zwar noch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die laufenden Reformprozesse der MBO und der VV TB und die weiteren als lückenhaft angesehenen rund 84 Normen. Sie kann sich abhängig vom Ausgang der Entscheidung jedoch auch auf andere Bauproduktnormen auswirken. Wie lange das Verfahren dauern wird ist noch nicht abzusehen.

Wir werden über den weiteren Verfahrensverlauf berichten.


Pressemitteilung Bundesingenieurkammer