NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

29.11.2023

KfW: sechs Förderprogramme gestoppt

Mit sofortiger Wirkung hat die KfW für die folgenden 6 Förderprogramme einen Antrags- und Zusagestopp verhängt:

1. Förderung genossenschaftlichen Wohnens
2. Altersgerecht Umbauen
3. Energetische Stadtsanierung
4. BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungs­unternehmen 2023
5. Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung
6. Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung

Die Folgen:
1. Es können demnach für die obigen Programme keine neuen Änträge mehr bei der KfW gestellt werden.
2. Bei bereits gestellten, aber noch nicht entschiedenen Anträgen kann keine Förderung mehr zugesagt werden.
3. Bereits zugesagte Förder­darlehen und Investitions­zuschüsse bleiben vom Stopp unberührt.
4. Die KfW prüft, ob weitere Förderprogramme betroffen sein könnten, und steht im regen Austausch mit den zuständigen Ressorts.

Grund für den Förder-Stopp ist die ebenfalls ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 Bundeshaushaltsordnung für das Jahr 2023 als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (Az. 2 BvF 1 / 22). Darin wurde eine rückwirkende Zuführung nicht verbrauchter Corona-Hilfszahlungen in Höhe von 60 Mio. Euro in sog. „Energie- und Klimafonds“ (EKF) durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dies wirkt sich auch auf den Finanzplan der Jahre 2023-2027 sowie das Haushaltsgesetz 2024 auswirkt, wie der Bundestag auf seiner Webseite erklärt.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

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