NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

22.03.2024

Land ändert Bauordnung

Am 21.01.2024 hat der Landtag das 4. Gesetz zur Änderung der Bauordnung Land Sachsen-Anhalt beschlossen. Die Änderungen betreffen die Paragraphen 6 Abstandsflächen und 31 Dächer. Die basiert auf einem Vorstoß des Landesverbandes Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt zur Unterstützung des Ausbaues der erneuerbaren Energien und um den Abbau von Hemmnissen.

Die erste Änderung im § 6 betrifft Windenergieanlagen. Für diese Anlagen wurde die Tiefe der Abstandsflächen auf 0,4 H, unter Beibehaltung des Mindestabstandes von 3m, verringert. Die Regelung gilt für alle Gebiete, d.h. den unbeplanten Bereich nach §34 BauGB, den Außenbereich nach §35 BauGB und nun auch für den beplanten Bereich nach §30 BauGB. Zur Begründung wurde hierzu im Landtag ausgeführt, dass damit „eventuell bestehende Hürden aufgrund einzuholender Baulasten und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern reduziert werden“ sollen. Nicht erwähnt wurde, dass es damit auch möglich ist Windenergieanlagen dichter an Wohnbebauung heranzuführen.

Die zweite Änderung im § 31 betrifft insbesondere technische Anlageteile bspw. Photovoltaik auf Dachflächen. Diese dürfen nun unter bestimmten Rahmenbedingungen dichter an Brandwände und Wände die anstelle von Brandwänden zulässig sind heranrücken. Der Gesetzestext selbst ist recht sperrig und erfordert mehrmaliges Lesen und Sachkunde. Die Regelung soll insbesondere im Bereich von Reihenhäusern eine bessere Ausnutzung der Dachflächen für Solaranlagen ermöglichen.

Die Gesetzesänderung ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Sachsen-Anhalt am 21.02.2024 in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Landesbauordnung, die der Einstellung des gegen Deutschland hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens dienen soll, wurde indes aufgeschoben.