NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

07.02.2024

Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.

Nach der nun beschlossenen Streichung des Absatz 2 in in § 3 VgV wird an einer praktikablen Lösung für die künftige Handhabung in der Vergabepraxis gearbeitet.

1. Rechtsgutachten
Dazu wurde ein wissenschaftliches Rechtsgutachten an Herrn Prof. Dr. jur. Martin Burgi von der Ludwig-Maximilians-Universität in München in Auftrag gegeben in Auftrag gegeben. Dieses soll die rechtliche Zulässigkeit der in der Verordnungsbegründung zu § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV dargestellten alternativen Vergabemöglichkeit untersuchen und die für die Umsetzung offenen Verfahrensfragen beantworten. Hieraus sollen sich auch für die öffentlichen Auftraggeber konkrete Handlungsempfehlungen ergeben, wie Möglichkeiten des Vergaberechts rechtssicher umgesetzt werden können.
Ein erster Gutachtenwurf wurde seitens Herrn Prof. Burgi bereits vorgelegt. Dieser wird zurzeit von den co-finanzierenden Organisationen AHO, BAK und VBI zusammen mit Herrn Prof. Burgi abgestimmt. Im Anschluss soll das Gutachten finalisiert werden. Mit der Vorlage des finalen Gutachtens ist bis Ende Februar dieses Jahres zu rechnen. Die Ergebnisse des Gutachtens werden auch mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände besprochen und diesen für die weitere Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt werden.

2. Entschließung des Bundesrates
Nach der Entschließung des Bundesrates vom 16.06.2023, in der die Bundesregierung aufgefordert worden war, klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswertes im Falle von Bau- und Planungsleistungen für die Ermittlung des einschlägigen EU-Schwellenwertes in der Praxis zur Verfügung zu stellen, hat der Bundesrat am 02.02.2024 eine erneute Entschließung getroffen. Darin erinnert der Bundesrat die Bundesregierung an die Umsetzung der Entschließung vom 16.06.2023 und beanstandet, dass die mit Schreiben vom 23.08.2023 gegebenen klarstellenden Erläuterungen weder für die öffentlichen Auftraggeber noch für die Planerinnen und Planer Hinweise für eine rechtssichere Hilfestellung darstellen.

Über die weiteren aktuellen Entwicklungen werden wir berichten.