ARBEITSSICHERHEIT




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Arbeitssicherheit auf Baustellen


Baustellenverordnung / EU-Baustellenrichtlinie

Seit dem 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) - vom 10.Juni 1998 in Kraft, mit der die Bundesregierung die EU-Baustellenrichtlinie aufgrund des § 19 des Arbeitsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt hat. Mit der Umsetzung der Baustellenverordnung kann erwartet werden, dass im Baubereich die Unfallquote gesenkt und die Arbeitsverhältnisse verbessert werden.


Koordinator (SiGeKo)

Die BaustellV dient der wesentlichen Verbesserung von Sicherheit- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Sie verpflichtet den Bauherrn unter anderem zur Bestellung sogenannter Bau-Koordinatoren für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig tätig sind. Die Koordinatoren sollen in der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens durch verschiedene Tätigkeiten die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften überwachen sowie die Tätigkeiten der einzelnen Unternehmen auf der Baustelle zwecks Vermeidung von Arbeitsunfällen koordinieren.


Ausschuss "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit"

In Kooperation mit der Arbeitsschutzakademie hält die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Qualifikationsmöglichkeit für ihre Mitglieder bereit, die auch die Möglichkeit eröffnet, die Funktion des Baustellenkoordinators zusätzlich zu den Grundleistungen in Planung und Bauüberwachung wahrzunehmen. Seit 1998 organisiert der Ausschuss "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit" der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt jährlich einen Erfahrungsaustausch für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.


Landesamt für Verbraucherschutz - Gewerbeaufsicht

Die Arbeitsschutzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, mit seinen regional ausgerichteten Arbeitsschutzdezernaten "Gewerbeaufsicht", hat bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz weitreichende Befugnisse und Kompetenzen. Sie überwacht u. a. die Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und auf Baustellen.


Richtlinien und Verordnungen





Ansprechpartner:
Steffen Lesche
Telefon: 0391 / 6288940
E-Mail: lesche@ing-net.de