VORTEILE FÜR MITGLIEDER

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt und wahrt die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt die Interessen des Berufsstandes der Ingenieure. Neben der Verantwortung gegenüber Verbrauchern ingenieurtechnischer Leistungen im Land ist sie insbesondere auch Dienstleister für ihre Mitglieder und für Interessenten. Denen bietet die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt neben dem Erwerb zusätzlicher Qualifikationen eine Reihe von Vorteilen und Sonderleistungen:

Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen

  • Mitwirkung der Kammer bei der Aufstellung und Novellierung von Gesetzen, Verordnungen etc.
  • Überwachung der Berufsausübung zur Sicherung von Qualität und Ansehen
  • Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur"



Fort- und Weiterbildungsangebote

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt führt in Kooperation mit der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt GmbH Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durch. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können an diesen Veranstaltungen sowie an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen anderer Ingenieurkammern und auch an den Seminaren der Architektenkammer Sachsen-Anhalt zu ermäßigten Konditionen teilnehmen (Weiterbildungshinweise).



Qualifikationserwerb

  • Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
  • Verleihung der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur"
  • Verleihung der Berufsbezeichnung "Fachingenieur"
  • öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen
  • Anerkennung von Sachverständigen
  • Bescheinigung der Bauvorlageberechtigung nach Bauordnung
  • Bescheinigung für Nachweisberechtigte für Standsicherheit nach Bauordnung
  • Aufnahme in Fachlisten (z.B. Energieberater, Hochwasserschutz)



Umfangreiche Beratungsdienstleistungen durch Kammerausschüsse

  • Beratung zum Honorarrecht (HOAI)
  • Beratung zum Wettbewerbsrecht
  • Beratung zur Auftragsvergabe
  • Beratung zum Berufsbezeichnungsrecht


Beratung bei Existenzgründung und Konsolidierung

  • Komplexe Erstberatung von Existenzgründungen und Abgabe von fachkundigen Stellungnahmen zur Tragfähigkeit von Existenzgründungen
  • Informationen über Förderprogramme und Fördermöglichkeiten
  • Beratung und Unterstützung bei Büroübernahmen und Unternehmensnachfolge



Schlichtung bei Streitfällen

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt führt Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitfällen durch und stellt dabei Ihren Mitgliedern kompetente Partner (Schlichtungsausschuss) zur Seite.



Erfahrungsaustausch
  • fachlicher Austausch mit Berufskollegen
  • Mitarbeit in Ausschüssen
  • Mitarbeit in Fachgruppen und -gremien



Versorgungswerk

Als Beratender Ingenieur* der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind Sie automatisch Mitglied im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, einem von 70 öffentlich-rechtlichen berufsständischen Versorgungswerken. Das Versorgungswerk wurde vom Gesetzgeber als Pflichtversorgungseinrichtung zur Absicherung gegen Risiken bei Berufsunfähigkeit und Tod sowie für die Altersversorgung für den gesamten Berufsstand der Ingenieure in Sachsen-Anhalt, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet.

* bis zur Vollendung des 62.Lebensjahres



Informationsdienstleistungen
  • Kostenloser Bezug des Deutschen Ingenieurblattes (DIB) mit der Länderbeilage Sachsen-Anhalt (Erscheinungsweise 10mal jährlich, regulärer Bezugspreis pro Einzelheft 11,80 Euro)
  • öffentlich zugängliche Mitgliederverzeichnisse mit Ingenieursuchfunktion im Internet
  • Durchführung von Veranstaltungen zu aktuellen Themen (z.B. Ingenieurtag, Sachverständigentag, SiGeKo-Erfahrungsaustausch)
  • Gesetze, Verordnungen und Erlasse aus dem Bereich des Ingenieurwesens
  • Informationen zu aktuellen Themen via E-Mail und Internet



Vergünstigungen für Mitglieder durch Rahmen- und Kooperationsverträge

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt hat als Serviceleistung in den zurückliegenden Jahren mit verschiedenen Partnern Rahmen- und Kooperationsverträge abgeschlossen. Die hier aufgeführten Rahmenverträge und Kooperationsverträge ermöglichen den Mitgliedern und ihren Ingenieurbüros zum Beispiel günstige Konditionen und Rabatte für den erforderlichen Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht-, Kranken-, Unfall-, Kfz-Versicherung ...), oder beispielsweise Erleichterung bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge.



Rahmenverträge, Kooperationen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

  • Kooperationsvertrag mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ABSt
  • Gruppenversicherungsvertrag mit der Deutschen Krankenversicherung DKV
  • Rahmenvertrag für betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung mit HDI Gerling
  • Rahmenvereinbarung über Sonderkonditionen bei Berufshaftpflichtversicherungen von Beratenden Ingenieuren / Existenzgründern mit der VHV Allgemeine Versicherung AG
  • Rahmenvertrag über Sonderkonditionen bei Berufshaftpflichtversicherungen von Mitgliedern mit der AIA Aktiengesellschaft
  • Rahmenvertrag Telefondienstleister Vodafone D2 GmbH (Rahmenvertrag Nr.: 203045)
Des Weiteren können Ingenieurkammermitglieder durch die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vom Landesverband der Freien Berufe (LfB) und der Bundesingenieurkammer (BIngK) abgeschlossene Rahmen- und Gruppenverträge mit Vorzugskonditionen für sich nutzen:

Landesverband der Freien Berufe Sachsen-Anhalt e.V.:
Rahmenvertrag mit der "A2 Autowelt GmbH Magdeburg" über den Bezug von Kraftfahrzeugen www.freie-berufe-sachsen-anhalt.de

Bundesingenieurkammer:
Informationen über Rahmenverträge der Bundesingenieurkammer, dazu gehören unter anderem Hotelvereinbarungen, Aus- und Weiterbildung im Bereich Fremdsprachen, Informationen und Dienstleistungen der Bundesagentur für Außenwirtschaft (bfai), Versicherungen u.a. können Ingenieurkammermitglieder bei ihrer "Heimatkammer" erfragen.



Marketing-Möglichkeiten

  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Messebeteiligungen
  • Mitgliedsurkunde, Mitgliedsausweis und -stempel
  • Logo der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt für Visitenkarten und Briefbögen
  • Büroschilder mit Logo der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt