Die im Ingenieurrat Sachsen-Anhalt vereinigten Organisationen arbeiten nach folgenden Grundsätzen zusammen:
Der Ingenieurrat Sachsen-Anhalt ist ein freiwilliger Zusammenschluss.
Jede Organisation ist im Ingenieurrat Sachsen-Anhalt durch jeweils ein stimmberechtigtes Mitglied mit einer Stimme vertreten. Die Teilnahme weiterer Mitglieder einer Organisation an Zusammenkünften bedarf der vorherigen Zustimmung der Mitglieder der anderen Organisationen.
Beschlüsse und Empfehlungen des Ingenieurrates Sachsen-Anhalt können nur einstimmig gefasst werden.
Jede Organisation verpflichtet sich, die Beschlüsse und Empfehlungen des Ingenieurrates Sachsen-Anhalt bei eigenen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der Beitritt weiterer Ingenieurorganisationen des Landes Sachsen-Anhalt ist bei Zustimmung aller unterzeichneten Organisationen möglich.
Beiträge werden nicht erhoben. Eigene Kosten werden von jeder Organisation selbst getragen.
Die Zusammenkünfte sollen halbjährig erfolgen. Falls mindestens ein Drittel der Mitglieder eine Zusammenkunft wünscht, ist diese innerhalb von 3 Wochen einzuberufen.
Die Einberufung obliegt dem jeweils für ein Jahr bestimmten Sprecher des Ingenieurrates Sachsen-Anhalt. Er bestimmt Ort und Zeitpunkt der Zusammenkunft und lädt die Mitglieder ein.