Erbringung von Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt
Möchten Personen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat eine Ingenieurdienstleistung in Sachsen-Anhalt erbringen und gegebenenfalls eine Niederlassung errichten, sind verschiedene Vorbereitungen zu treffen und gesetzliche Vorschriften zu beachten. Der Einheitliche Ansprechpartner koordiniert das gesamte (Antrags-)Verfahren in Sachsen-Anhalt und führt die Antragsteller gegebenenfalls durch das Verfahren. Dieser Service ist für die Antragsteller kostenlos.
Die Kontaktaufnahme zum Einheitlichen Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt kann über das Internet erfolgen. Ein
Videotutorial bietet umfassende Informationen zur Nutzung des Einheitlichen Ansprechpartners und zu ersten erforderlichen Schritten der Antragsteller beim Start ihrer Vorhaben.
Erbringung von Dienstleistungen in EU-Mitgliedsstaaten
Möchten Ingenieure aus Sachsen-Anhalt Dienstleistungen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat erbringen, können zur Information und zur Antragstellung unterschiedlicher Genehmigungsverfahren die dort eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartner (EA) genutzt werden. Die EU-Kommission stellt dazu ein
Dienstleistungsportal zur Verfügung.