Versorgungswerk für Ingenieure
Aufgabe
Ingenieurversorgungen oder auch Versorgungswerke für Ingenieure sind berufsständische Einrichtungen zur Versorgung im Alter, bei voller oder teilweiser Berufsunfähigkeit und zur Versorgung von Hinterbliebenen der Mitglieder. Versorgungswerke unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes und der Versicherungsaufsicht der zuständigen Landesbehörde.
Organisation
Das Versorgungswerk ist eine selbst verwaltete Einrichtung des Berufsstandes der Ingenieure. Dem Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern, das bereits 1995 gegründet wurde, haben sich mehrere Ingenieurkammern angeschlossen. Seit dem 01.01.2002 ist auch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Sie ist mit zwei Mitgliedern im Vertretergremium des Versorgungswerkes vertreten.
Teilnehmer
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bietet seinen Mitgliedern, die den Status "Beratender Ingenieur" haben und das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk Mecklenburg-Vorpommern.
Leistungen der Ingenieurversorgung
Die Ingenieurversorgung bietet:
a) Altersruhegeld
b) Hinterbliebenenrente
c) Berufsunfähigkeitsrente
d) Kinderzuschüsse
e) Einmalzahlungen
Weitere Informationen und Einzelheiten sind auf der Homepage der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern unter "
Leistungen" einzusehen und können auch direkt in der Geschäftsstelle der Ingenieurversorgung erfragt werden.
Mitteilungen zur Ingenieurversorgung
Hier finden Sie die Regularien zum Anschluss der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt an die Ingenieurversorgung Macklenburg-Vorpommern sowie aktuelle Informationen und Mitteilungen des Versorgungswerkes:
Kammerreport Bericht 42. VG
Anschluss-Satzung an die Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2006)
Kosten- und Entschädigungsordnung der Ingenieurversorgung
Information zum Verwaltungsausschuss
Änderung und Neufassuzng der Satzung
Am 03. Juli 2018 wurde die Änderung der Satzung Vertretergremiums der Ingenieurversorgung Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Diese Satzung tritt am 01. Oktober 2018 in Kraft. Näheres zu den Änderungen und Begründungen finden Sie im Bericht über die
37. Sitzung des Vertretergremiums der Ingenieurversorgung M-V.
Satzung (Neufassung) vom 03.07.2018
Ansprechpartnerin:
Nancy Meier
Telefon: 0391 / 6288980
E-Mail: meier@ing-net.de