NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

19.04.2024

FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi

Wir hatten bereits über die Veröffentlichung des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. jur. Martin Burgi (Universität München) berichtet, das zur rechtliche Zulässigkeit nach Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV der in der Verordnungsbegründung dargestellten alternativen Vergabemöglichkeit, mit finanzieller Beteiligung von AHO, BAK und VBI in Auftrag gegeben wurde.

Darin kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die vom BMWK in der Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV skizzierte Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ kombiniert mit der anschließenden losweisen Vergabe dieser Leistungen als weiteres alternatives Beschaffungskonzept rechtlich zulässig und umsetzbar ist. Diese Möglichkeit würde dazu führen, dass bei der Auftragswertberechnung bei einer gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen als „Bauauftrag“ der für Bauleistungen geltende Schwellenwert von 5.538.000 Euro gilt und Planungs- und Bauleistung anschließend losweise getrennt vergeben werden können.

Um das Gutachten anwenderfreundlich zu untersetzen, wurden ergänzend zum Rechtsgutachten die beigefügten FAQ entwickelt. Diese sind mit Herrn Prof. Burgi abgestimmt und können als zusätzliche Orientierungshilfe genutzt werden.

PDF-DateiFAQs zum alternativen Beschaffungskonzept