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Mit der HOAI 2021 und dem zugrundeliegenden Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) wurde in erster Linie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 04.07.2019 umgesetzt. Der EuGH hatte die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI wegen einer festgestellten „Inkohärenz“ für unvereinbar mit dem EU-Recht erklärt. Das Inkrafttreten der HOAI 2021 am 01.01.2021 bildet daher den Endpunkt einer seit 2015 andauernden Auseinandersetzung mit der EU-Kommission über die Vereinbarkeit der (verbindlichen) HOAI-Mindest- und Höchstsätze mit europäischem Recht.
Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat hierzu einen FAQ erarbeitet, siehe PDF.