Existenzgründer-Information
Der Schritt in die Selbständigkeit, die Entscheidung zur Existenzgründung ist eine Entscheidung, die oft einschneidend in der Lebensplanung nicht nur von Ingenieuren ist. Die ersten Schritte in der Selbständigkeit müssen gut durchdacht sein, um möglichst schnell die Startlöcher verlassen und das Rennen am Markt entscheidend mitbestimmen zu können.
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt möchte daher Existenzgründer, speziell die, die in technischen und naturwissenschaftlichen Wirtschaftsbereichen eine freiberuflich selbständige Tätigkeit ausüben wollen, umfangreich durch Information und Beratung unterstützen. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt arbeitet dazu mit kompetenten Partnern aus Politik und Wirtschaft zusammen.
Informationen können mit den angegebenen Quellen heruntergeladen, Partner kontaktiert oder auch ein individuelles Beratungsgespräch in der Geschäftsstelle der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vereinbart werden.
Diese Unterstützung steht auch Mitgliedern der Ingenieurkammer zu Fragen der Existenzsicherung und der Unternehmensnachfolge zur Verfügung.
Tragfähigkeit der Existenzgründung
Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt prüft als fachkundige Stelle die Konzepte der Existenzgründer und stellt auf Anforderung die von der Bundesagentur für Arbeit geforderte
Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 57 Abs.2 Nr.3 SGB III aus.
Zur Bewertung der Konzepte sind folgende Unterlagen erforderlich:
- aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee
- Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweis)
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Sollten beim Zusammenstellen der Unterlagen Fragen auftreten, sind die Mitarbeiter der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gern bereit, die Antragsteller - soweit möglich - zu unterstützen.
Ansprechpartner:
Steffen Lesche
Telefon: 0391 / 6288940
E-Mail: lesche@ing-net.de