BERUFSPOLITIK

Berufsbezeichnung "Ingenieur"
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Stellungnahmen

Berufsbezeichnung "Ingenieur"

Die Berufsbezeichnung "Ingenieur" steht in Deutschland und der Welt für Qualität, hoch qualifizierte Ausbildung und ingenieurwissenschaftlichen technischen Sachverstand. Sie ist daher eine Bezeichnung, die von Absolventen technisch-ingenieurwissenschaftlicher und anwendungsorientierten naturwissenschaftlichen Studiengänge angestrebt wird. Industrie und Wirtschaft schätzen Träger dieser Berufsbezeichnung auch nach Einführung neuer akademischer Grade und aktualisierter Bezeichnungen von Studienabschlüssen.

Der Bologna-Prozess wird im Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) konsequent unterstützt - die Verleihung der akademischen Grade Bachelor und Master obliegt den Hochschulen; die Ingenieurkammer ist nach dem Gesetz zuständig für die Vergabe der Berufsbezeichnung "Ingenieur".

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann für inländische und ausländische Abschlüsse, von Hochschulabsolventen technisch-ingenieurwissenschaftlicher und anwendungsorientierten naturwissenschaftlichen Fachrichtungen, bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag eine Bescheinigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ausstellen.

Um der missbräuchlichen Verwendung der Berufsbezeichnung "Ingenieur" vorzubeugen, ist die Berufsbezeichnung durch das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geschützt.