Weiterbildungsförderung

Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB

Mit diesem Programm bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt Fördermöglichkeiten für die betriebliche Weiterbildung sowie die Personal- und Organisationsentwicklung für Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt.

Qualifizierte Fachkräfte gewinnen, berufliches Wissen bündeln, klugen Nachwuchs für Ihr Unternehmen sichern. Dazu gehören Möglichkeiten und Chancen der beruflichen Aus- und Weiterbildung und eine gute Finanzierung und Förderung von Angeboten.

Alle Informationen zu Fördervoraussetzungen, den Kriterien und zur Beantragung finden Sie im Internet-Portal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.



Fördermaßnahme "Bildungsprämie"

Um sich weiterzubilden gibt es hierzulande sehr viele Möglichkeiten und Angebote, die man durch die Bildungsprämie sehr viel leichter nutzen kann. Auch die Bereitschaft zur Weiterbildung nimmt von Jahr zu Jahr zu. Mit dem Programm Bildungsprämie unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Erwerbstätige bei der Finanzierung beruflicher Weiterbildung.

Durch den Prämiengutschein wird die Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen mit Veranstaltungsgebühren bis maximal 1.000 Euro gefördert. Mit dem Gutschein über nimmt der Staat 50 Prozent der Veranstaltungsgebühr. Einen Prämiengutschein können Sie bekommen, wenn Sie mindestens 25 Jahre alt und mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigen.

Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Kurse, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen. Denn für nahezu jeden beruflichen Bedarf gibt es passende Kurse oder Seminare.

Das Weiterbildungssparen kann ergänzend zum Prämiengutschein hinzukommen. Die beiden Komponenten können also zusammen genutzt und in Anspruch genommen werden. Alle Weiterbildungsinteressenten mit angespartem Guthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) können den verbleibenden finanziellen Eigenanteil einer Bildungsmaßnahme vor Ablauf der üblichen Sperrfrist entnehmen. Hierzu hat der Gesetzgeber das VermBG den Anforderungen angepasst und so den weiterbildungsbereiten Menschen mehr Flexibilität ermöglicht.

Genaueres über die Bildungsprämie erfahren Sie in der persönlichen Prämienberatung in einer der bundesweiten Beratungsstellen im "Netzwerk der Bildungsprämie".



EU fördert Bildung
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT

Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Qualifizierung

Die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Entstanden ist ein Arbeitsmarkt, der täglich an Attraktivität gewinnt. Nutzen Sie die Chancen, die sich dabei für Sie ganz persönlich ergeben. Machen Sie noch mehr aus sich. Der Schlüssel dazu heißt individuelle Weiterbildung. Qualifizieren Sie sich schon heute für den Arbeitsmarkt von morgen. Das Land unterstützt Sie und übernimmt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) bis zu 90 Prozent Ihrer individuellen Weiterbildungskosten.

Hierfür hat das Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT initiiert.

Wer wird gefördert?
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.350 Euro
  • Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Weitere Informationen unter: www.direkt-weiterbilden.de



Hinweis Bildungsfreistellung

Seit dem 01.01.1998 garantiert das Bildungsfreistellungsgesetz allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Angestellten und Auszubildenden in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Bildungsfreistellung pro Kalenderjahr für Bildungszwecke.

Bildungsfreistellung kann für die Teilnahme an einer durch das Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt anerkannten Bildungsveranstaltung beantragt werden. Nach Auswahl und Anmeldung für eine Bildungsmaßnahme kann der Anspruch auf Bildungsfreistellung beim Arbeitgeber bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn geltend gemacht werden.

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung erhalten Sie beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.