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Wie ist die Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen zu honorieren?
In Umsetzung der vom Bundesrat mit Beschluss vom 7. Juni 2013 an die Bundesregierung erhobenen Forderung zur Aufnahme der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung in den verbindlichen Teil der HOAI ist unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens (1) bis zur Novellierung der HOAI 2013 wie folgt zu verfahren.
Die der Berechnung zugrundeliegenden Honorarzonenfaktoren werden anhand folgender Tabelle ermittelt: