HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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Örtliche Bauüberwachung

Wie ist die Örtliche Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen zu honorieren?

In Umsetzung der vom Bundesrat mit Beschluss vom 7. Juni 2013 an die Bundesregierung erhobenen Forderung zur Aufnahme der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung in den verbindlichen Teil der HOAI ist unter Zugrundelegung der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens (1) bis zur Novellierung der HOAI 2013 wie folgt zu verfahren.

Die der Berechnung zugrundeliegenden Honorarzonenfaktoren werden anhand folgender Tabelle ermittelt:

  • Honorarzone I - von 0,68 bis 0,81
  • Honorarzone II - von 0,81 bis 0,94
  • Honorarzone III - von 0,94 bis 1,07
  • Honorarzone IV - von 1,07 bis 1,19
  • Honorarzone V - von 1,19 bis 1,32
Berechnung des Honorars auf der Basis der anrechenbaren Baukosten und der für das zu überwa-chende Objekt geltenden Honorarzone erfolgt durch die Multiplikation anrechenbarer Kosten mit 3,18 v.H. und dem Honorarzonenfaktor.

Beispiel für anrechenbare Kosten von 25.000 EUR und Honorarzone I:
H=25.000 x 3,18% x 0,68 = 540 EUR



(1) ARGE HOAI GWT-TUD/Börgers/Kalusche/Siemon (2012). Aktualisierungsbedarf zur Honorarstruktur der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, S. 148



Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.