HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil
EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs
Fälligkeit der Honorare
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HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse
Honorarberechnung - Grundlagen
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Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet
Stufenverträge - Konkretisierung 2016
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Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar
Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe
Umbau und Modernisierungszuschlag
Umbauten und Modernisierung

Honorarberechnung - Grundlagen

Auf welchen Grundlagen berechnet sich nach HOAI 2013 das Honorar?

Die Honorare der Grundleistungen der HOAI 2013 richten sich gem. § 6 Abs. 1 HOAI:

  1. nach den anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung,
  2. nach dem Leistungsbild,
  3. nach der Honorarzone und
  4. nach der dazugehörigen Honorartafel.
Diese sind durch den Auftraggeber vorzugeben und sind nicht verhandelbar.
Zudem wurde an der Möglichkeit einer Baukostenvereinbarung festgehalten, § 6 Abs. 3 HOAI 2013. Diese hat sich aber in der Anwendung in der Praxis als rechtlich wie tatsächlich außerordentlich problematisch erwiesen.



Die Rechtsverbindlichkeit der Angaben wird ausgeschlossen.