2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI | Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung | AHO-Bürokostenvergleich | Örtliche Bauüberwachung | Baukostenvereinbarungsmodell | Besondere Leistungen | EuGH-Urteil: Erlass 2019 zur Anwendung der HOAI nach dem EuGH-Urteil | EuGH-Urteil: HOAI nach dem Urteil des EuGH vom 04.07.2019 - FAQs | Fälligkeit der Honorare | HOAI - KAMPAGNE | HOAI - weitere Links | HOAI 2013 vs. HOAI 2009 - Synopse | Honorarberechnung - Grundlagen | Ingenieurleistungen, nicht verbindlich geregelt | Leistungsbilder, wesentliche Änderungen | Mehrere Objekte abrechnen | Mindestsatzvereinbarung | Mitzuverarbeitende Bausubstanz | Nebenkosten | Planungsänderungen | Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet | Stufenverträge - Konkretisierung 2016 | Stufenverträge / stufenweise Beauftragung | Stufenverträge HOAI 2009/2013: Vorhandene Bausubstanz anrechenbar | Stundensätze zur HOAI - eine Orientierungshilfe | Umbau und Modernisierungszuschlag | Umbauten und Modernisierung |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte mit Entscheidung vom 4. Juli 2019 (C-377/19) die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig. In Folge dessen wurde u.a. die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom Verordnungsgeber überarbeitet und europarechtsfest gestaltet. Sie tratt in veränderter Form am 1. Januar 2021 in Kraft. In der neuen HOAI heißt es, dass sich das Honorar nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen, richtet. Das ermöglicht den Parteien eine freie Vereinbarung der Honorarhöhe.
Vor diesem Hintergrund ist bei der Vereinbarung von z.B. Stundensätzen auf auskömmliche Honorare zu achten. Dabei sollten fundierte Empfehlungen beiden Vertragsparteien als Orientierungshilfe dienen.
Im Zuge des sich abzeichnenden Ergebnisses des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur HOAI hatten sich bereits im Jahr 2019 die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu einer Orientierungshilfe zur Honorierung freiberuflicher Leistungen von Ingenieuren und Architekten verständigt und ihren Mitgliedern sowie Auftraggebern angeraten, diese Stundensatzempfehlung anzuwenden. Die Vorstände beider Kammern haben im Februar 2021 diese Empfehlung bestätigt.
Die Empfehlungen basieren auf deutschlandweiten Erhebungen, umfangreichen Studien der Bundeskammern der planenden Berufe und des AHO.
Die aktualisierten Stundensätze sind in der untenstehenden Orientierungshilfe abgedruckt.
Orientierungshilfe: Stundensätze für die Honorierung freiberuflicher Leistungen