HOAI

2021 | Fragen & Antworten zur neuen HOAI
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Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009 überarbeitet

Wesentliche Erleichterung für viele Honorarberechnungsfälle der Architekten und Ingenieure versprechen die "Siemon-Einzelbewertungstabellen zur HOAI 2009", die jetzt in vollkommen überarbeiteter und aktualisierter Form (Bearbeitungsstand 1. März 2012) vorliegen. Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare und Leistungen der Architekten, hat die Tabellen nach acht Jahren grundlegend aktualisiert, weil es technische Entwicklungen und neue fachliche Zusammenhänge erforderlich gemacht haben.

Die vom Bundesgerichtshof als Bewertungsmaßstab anerkannten Tabellen umfassen (mit Ausnahme der raumbildenden Ausbauten und der Freianlagen - zu geringes Datenmaterial) alle verbindlich geregelten Planungsbereiche der HOAI 2009. Sie sind unter anderem für folgende Honorarermittlungsfälle eine wertvolle Hilfe:

  • Beauftragung anteiliger Leistungen nach § 8 Absatz 2 HOAI 2009
  • Vorzeitige Kündigung des Planungsvertrags
  • Leistungserbringung als Nachfolgeplaner eines anderen Planers
  • Pauschalhonorar bei gleichzeitiger Herausnahme einiger Einzelleistungen aus den Leistungsbildern
  • Abrechnung von wiederholt erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen, zum Beispiel bei Planungsänderungen
  • Abschlagsrechnungen (Bemessung des erreichten Leistungsstands
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

 http://www.baulinks.de/webplugin/2012/0591.php4