1. Sachverständige
1a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
1b) Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
1c) Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
2. Sachverständiger werden
3. Weiterbildung für Sachverständige
4. Suche nach Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

1c) Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024

Grundlage

Sachverständige, die ihre geprüfte Sachkunde mit einem Zertifikat nach DIN EN ISO/IEC17024 nachweisen können, ausgestellt durch anerkannte Akkreditierungsstellen, haben die Möglichkeit, dies mit der Führung in der Liste der zertifizierten Sachverständigen nach DIN ISO/IEC 17024 der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt zu belegen. Auf der Grundlage des Ingenieurgesetzes Sachsen-Anhalt (IngG LSA) ist die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt berechtigt, weitere Listen von Ingenieuren, von denen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind, zu führen. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt können sich in die Liste eintragen lassen.

Zertifizierung von Sachverständigen

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine Personenzertifizierung. Die Norm regelt Anforderungen an die Stellen, die u.a. Sachverständige zertifizieren. Sie wurde von einer Arbeitsgruppe der Internationalen Organisation für Normung (ISO) sowie der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) mit dem Ziel erarbeitet, eine weltweit anerkannte Vergleichbarkeit für Stellen, die Personen zertifizieren, zu erreichen. Im April 2003 wurde die ISO/IEC 17024 vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) und vom Europäischen Komitee für elektronische Normung (CENELEC) als Europäische Norm übernommen (EN ISO/IEC 17024). Im Oktober 2003 hat das DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) die Norm in das Deutsche Normenwerk übernommen und als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) herausgegeben. Vor dem Hintergrund eines gemeinsamen europäischen Markts fördern Zertifizierungsstellen durch die Norm EU-weit die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten auf der Basis gleichwertiger Kriterien für deren Erteilung. Das wird ebenfalls für die Kompatibilität der Sachkundenachweise angestrebt. Hier werden nationale Anerkennungssysteme als Basis für ein europäisches Sachverständigenwesen gefördert. Das trifft unter anderem für die öffentliche Bestellung und Vereidigung zu. Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 heißt vertraglich gebundene Überwachung der Sachverständigen durch die Zertifizierungsstellen. Diese Zertifizierungsstellen müssen wiederum ein Akkreditierungsverfahren bei der Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA) durchlaufen und damit Kompetenz und Unabhängigkeit nachgewiesen haben. Die TGA ist innerhalb des Deutschen Akkreditierungsrates (DAR) eine Stelle für Akkreditierungen im gesetzlich nicht geregelten Bereich. Die Zertifizierungsstelle wird durch jährliche Audits von der TGA überwacht. Zur Sicherung dieses Qualitätsstandards bei Zertifizierungen können für die Eintragung in die Liste der Zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 nur Zertifikate akkreditierter Zertifizierungsstellen akzeptiert werden.

Antragstellung und Veröffentlichung

Die Eintragung in die Liste der Zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgt auf Antrag (Mitgliedschaft/Listeneintrag: Hauptantrag plus Anlage 8) und wird durch die entsprechende Ordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt. Die Voraussetzung zur Eintragung ist die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und das Vorliegen eines Zertifikats einer akkreditierten Zertifizierungsstelle. Der Listeneintrag bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist entsprechend Laufzeit des Zertifikates befristet. Die Liste wird tagaktuell im Internet auf der Homepage der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt unter Ingenieursuche - Sachverständige veröffentlicht.

Kosten

Die Kosten für das für das gesamte Bestellungsverfahren sind nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.