MITGLIEDSCHAFT / LISTENEINTRAG

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Vorteile der Mitgliedschaft

Hinweise zu Arten der Mitgliedschaft

Mitglieder

Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt kann grundsätzlich werden, wer ein Studium einer technischen-ingenieurwissenschaftlichen oder anwendungsorientierten naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens sechs Regelstudiensemestern abgeschlossen hat, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" tragen darf und seinen Wohn- bzw. Beschäftigungssitz in Sachsen-Anhalt hat. Einzelheiten zu Berufsbezeichnung und Mitgliedschaft regelt das Ingenieurgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (IngG LSA). Die Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind freiberuflich oder aber auch im Angestelltenverhältnis tätig. Sie können, wie auch Beratende Ingenieure, in den gemäß Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt zu führenden Listen bei der Ingenieurkammer (§ 64 - Bauvorlageberechtigung und § 65 - Bautechnische Nachweise) registriert sein. Mit dem Erlangen der "Bauvorlageberechtigung" und/oder der "Nachweisberechtigung für Standsicherheit" sind sie gemäß IngG LSA Pflichtmitglieder der Kammer.


Beratende Ingenieure

Der Titel "Beratender Ingenieur" ist ein geschützter Titel und bescheinigt seinem Träger besondere Merkmale. Beratende Ingenieure planen, konstruieren, prüfen, beraten und begutachten, überwachen und koordinieren die Ausführung baulicher Anlagen, sind dabei weisungsunabhängig, frei von Produkt-, Handels- und Lieferinteressen und verpflichtet, die Interessen ihrer Auftraggeber wahrzunehmen. Dieser Schwerpunkt unterscheidet sie von anderen Dienstleistern im Bauwesen.
Beratende Ingenieure der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt sind dem Versorgungswerk für Ingenieure angeschlossen.


Bauvorlageberechtigte Ingenieure

Bauvorlageberechtigte Ingenieure haben in der Regel ein Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens absolviert und können mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden nachweisen. Sie sind gemäß § 64 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt berechtigt Bauvorlagen / Bauanträge bei den Bauordnungsbehörden zur Genehmigung einzureichen. Bauvorlageberechtigte Ingenieure aus Sachsen-Anhalt werden bei der Ingenieurkammer in einer Liste geführt. Bauvorlageberechtigungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt werden in anderen Bundesländern anerkannt.


Nachweisberechtigte für Standsicherheit

"Nachweisberechtigte für Standsicherheit" erbringen bautechnische Nachweise gemäß § 65 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Sie müssen zum Eintrag in die Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ebenfalls die berufliche Qualifikation sowie drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung nachweisen. Nachweisberechtigungen für Standsicherheit werden teilweise in anderen Bundesländern anerkannt.


Sachverständige

Zu den Aufgaben von Ingenieuren gehört es auch, ingenieurtechnische Bauwerke und Produkte zu bewerten, zu beurteilen und auch zu begutachten. Ingenieure können für bestimmte Sachgebiete auch die Tätigkeit eines Sachverständigen ausüben. Hauptaufgabe ist dabei die Erarbeitung von Gutachten, in denen für gesellschaftliche Anforderungen (Gerichtsprozesse, Wertermittlungen, Schadenaufnahmen, Bewertungen u.ä.) fachspezifische Sachverhalte aufgenommen, beurteilt und schriftlich so dokumentiert werden, dass Nicht-Fachleute / Laien diese zur Grundlage von Entscheidungen nutzen können. Sachverständige müssen die besondere Sachkunde in ihrem Sachgebiet nachweisen und unterliegen der Verpflichtung zur Weiterbildung. Einzelheiten dazu sind hier zu finden.
Die Listen der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt registrierten Sachverständigen werden tagaktuell auch im Internet in der Ingenieursuche geführt.


Interessenten

Als Interessent kann eingetragen werden, wer an einer Hochschule des Landes Sachsen-Anhalt im Sinne von § 2 IngG LSA in einem ingenieurwissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert ist und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wer in das Interessentenverzeichnis der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragen ist, kann das Serviceangebot wie ein Kammermitglied in Anspruch nehmen und erhält das Deutsche Ingenieurblatt (DIB) zusammen mit den "Mitteilungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt". Interessenten werden über aktuelle berufsständige Themen informiert und mit den Einrichtungen und Leistungen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt vertraut gemacht. Mit der Eintragung in das Interessentenverzeichnis sind jedoch keine Rechte und Pflichten im Sinne einer förmlichen Mitgliedschaft verbunden.