VERGABE

eVergabe in Sachsen-Anhalt
Hochwasserhilfe - Vergabeverfahren im Katastrophenfall
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt
Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit Anpassung zu Hochwasserereignissen
Neues Vergaberecht 2016 - seit 18.04.2016 in Kraft
Neues Vergaberecht 2016: EEE

Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt mit Anpassung zu Hochwasserereignissen

In Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen im Mai und Juni 2013 wurde das Landesvergabegesetz Sachsen-Anhalt angepasst. Dazu hat der Landtag von Sachsen-Anhalt folgendes Gesetz beschlossen, das im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) Nr. 22/2013, ausgegeben am 08.08.213, veröffentlicht wurde.

Hier die Lesefassung des Gesetzes:



Gesetz zur Änderung des Landesvergabegesetzes
Vom 30. Juli 2013.


§1
Das Landesvergabegesetz vom 19. November 2012 (GVBl. LSA S. 536) wird wie folgt geändert:

1. Nach § 24 wird folgender neuer § 25 eingefügt:

"§ 25
Anpassung der Schwellenwerte

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge, deren Gegenstand im räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen im Mai und Juni 2013 steht, sofern dringliche und zwingende Gründe bestehen, werden die Schwellenwerte nach § 1 Abs. 1 bis zum 30. Juni 2014 durch folgende Schwellenwerte ersetzt:

  1. bei Bauaufträgen ein geschätzter Auftragswert von fünf Millionen Euro ohne Umsatzsteuer und
  2. bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ein geschätzter Auftragswert von 200 000 Euro ohne Umsatzsteuer."
2. Der bisherige § 25 wird § 26.

§ 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Magdeburg, den 30. Juli 2013