SACHVERSTÄNDIGER WERDEN

1. Sachverständige
1a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
1b) Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
1c) Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
2. Sachverständiger werden
3. Weiterbildung für Sachverständige
4. Suche nach Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

2. Sachverständiger werden


Berufsperspektive Sachverständiger!

Die Arbeit als Sachverständiger bietet Ingenieurinnen und Ingenieuren eine Chance, langjährig erworbenes berufliches Fachwissen und praktische Kenntnisse zu nutzen und diese „besondere Sachkunde“ anderen zur Verfügung zu stellen.
Sachverständige arbeiten unabhängig und unparteiisch, sind zuverlässig, glaubwürdig, charakterstark und können sich gut mündlich und schriftlich ausdrücken.
Die Tätigkeit der Sachverständigen umfasst vordergründig die Erstattung von Gutachten, aber selbstverständlich auch weitere Ingenieurtätigkeiten wie das Beraten, Bewerten, Überwachen, Überprüfen von Sachverhalten, Schadens- und Bestandsaufnahmen und vieles andere mehr. Sie ist nicht auf den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen bestellenden oder anerkennenden Institution beschränkt.

Warum Sachverständige?

Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen oder die Anerkennung der Sachverständigentätigkeit ist die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Sie ist keine Zulassung zu einem Beruf und auch nicht die Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger.
Sachverständige sollen der Allgemeinheit, Gerichten, Behörden, der Wirtschaft als überdurchschnittlich sachkundige und erfahrene Personen auf einem bestimmten Sachgebiet zur Verfügung gestellt werden, ein Bedarf dafür vorausgesetzt. Sogenannte „Bestellungskörperschaften“, wie die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, haben die Aufgabe, Sachverständige zu überprüfen und zu bestellen.
Öffentlich bestellte oder von Institutionen mit einer Anerkennung ihrer Sachverständigentätigkeit ausgestatte Sachverständige werden entsprechend ihres definierten Sachgebietes in Verzeichnissen geführt. Diese erleichtern der Öffentlichkeit die Suche nach diesen Sachverständigen.

Antragsverfahren …

Wer Sachverständiger werden möchte, muss ein umfangreiches Antrags- und Überprüfungsverfahren durchlaufen. Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt regelt die Voraussetzungen zur Antragstellung und die Anforderungen an künftige Sachverständige in der Sachverständigenordnung (SVO) und die Durchführung des Überprüfungsverfahrens in der Sachverständigenprüfungsordnung (SVPO). Über das Anerkennungsverfahren der Sachverständigentätigkeit gibt die „Ordnung der anerkannten Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt“ Auskunft.
Das Antragsverfahren wird immer mit einem schriftlichen Antrag eingeleitet, in dem bereits das Sachgebiet zu benennen ist. Der Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen ist in den jeweiligen Ordnungen definiert.

Beratung:

Vor oder nach Einreichung des Antrages, empfiehlt es sich für den Antragsteller, ein kostenloses Beratungsgespräch bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Anspruch zu nehmen, bspw. wenn seitens des Antragstellers noch Fragen zur Definition des Sachgebietes bestehen. Die Möglichkeit einer individuellen Beratung ist auch grundsätzlich gegeben, wenn allgemein Fragen zum Sachverständigenwesen oder zur Tätigkeit von Sachverständigen offen sind.



Ansprechpartner:
Steffen Lesche
Telefon: 0391 / 6288940
E-Mail: lesche@ing-net.de