SACHVERSTÄNDIGER WERDEN

1. Sachverständige
1a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
1b) Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
1c) Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
2. Sachverständiger werden
3. Weiterbildung für Sachverständige
4. Suche nach Sachverständigen der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

1a) Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Grundlage

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist durch das Ingenieurgesetz Sachsen-Anhalt (IngG-LSA) vom 22.01.2009 berechtigt, Sachverständige vorzuschlagen, zu prüfen, zu ernennen und zu vereidigen und ist verpflichtet das Verzeichnis der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestellten und vereidigten Sachverständigen zu führen. Bereits in den zurückliegenden Jahren wurden durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt Sachverständige verschiedener Sachgebiete des Ingenieurwesens nach Überprüfung und dem Nachweis der besonderen Sachkunde durch den Präsidenten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellt und vereidigt. Zur aktuellen Veröffentlichung des Verzeichnisses der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dient die Darstellung des Verzeichnisses in der Ingenieursuche.

Definition "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger"

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind Experten, die für ein bestimmtes Sachgebiet durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts bestellt und vereidigt wurden. Sie zeichnen sich vornehmlich durch besondere Sachkunde und Objektivität in der Gutachtenerstattung aus, sind dabei frei von Liefer- und Kundeninteressen und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erarbeiten in Gutachten zum Teil komplizierte Sachverhalte für weitreichende Entscheidungen von Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit auf. Sie unterliegen damit gegenüber der Öffentlichkeit einer besonderen Verantwortung hinsichtlich Sachkunde und Qualität. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von ihren Bestellungskörperschaften zyklisch umfangreich überprüft und unterliegen einer Weiterbildungsverpflichtung. Die Bezeichnung "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" ist eine geschützte Bezeichnung. Nur wer das Bestellungsverfahren bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgreich durchlaufen hat, darf diese Bezeichnung führen und sich mit Sachverständigenausweis und -stempel entsprechend legitimieren.

Öffentliche Bestellung

Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen zu ihrem Sachgebiet besonders fachkompetent, glaubhaft und objektiv sind. Die öffentliche Bestellung gilt über den Bereich der jeweils bestellenden Körperschaft hinaus. Sie umfasst neben der Erstattung von Gutachten weitere Tätigkeiten von Sachverständigen, wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen und weitere schiedsgutachterliche und schiedsgerichtliche Aufgaben.

Bestellungsvoraussetzungen und Antragstellung

Sie möchten als Sachverständiger durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellt und vereidigt werden? Dann informieren Sie sich über die Bestellungsvoraussetzungen und das Antragsverfahren in der Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (SVO). Umfangreiche Informationen zum Ablauf des mehrstufigen Verfahrens erhalten Sie in der Sachverständigenüberprüfungsordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (SVÜberprO). Das Verfahren auf öffentliche Bestellung zum Sachverständigen wird durch einen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt einzureichen ist. Im Antrag ist das Sachgebiet, für das der Antragsteller bestellt und vereidigt werden möchte, genau zu definieren. Bei der Festlegung des Sachgebietes entsprechend Nomenklatur, wie auch zu weiteren Fragen zum Bestellungsverfahren steht Ihnen die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt gern beratend zur Seite.

Verlängerung der öffentlichen Bestellung

Die öffentliche Bestellung von Sachverständigen ist befristet. Auf Antrag, der gemäß § 3 Abs. 5 Sachverständigenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (SVO) mindestens 6 Monate vor Ablauf der Bestellungsfrist einzureichen ist, kann die Verlängerung der öffentlichen Bestellung vorgenommen werden. Art und Umfang der dazu einzureichenden Unterlagen regelt ebenfalls § 3 Abs. 5 SVO.

Veröffentlichung

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens mit der Prüfung der besonderen Sachkunde werden die Sachverständigen gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5g im Verzeichnis der durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt bestellten und vereidigten Sachverständigen geführt. Auf Antrag können die Sachverständigen auch in der Deutschland weiten Sachverständigen-Datenbank gelistet werden. Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, die durch andere Körperschaften als Sachverständiger öffentlich bestellt wurden, können sich ebenfalls auf Antrag im Verzeichnis registrieren lassen.

Kosten

Die Kosten für das gesamte Bestellungsverfahren sind nach Gebühren- und Auslagenordnung der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geregelt.

Anträge

PDF-DateiAntrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur/m Sachverständigen

PDF-DateiAntrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung zur/m Sachverständigen