KAMMER AKTUELL

18.07.2024
Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten - Index 2023
08.07.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
28.06.2024
Neues Verfahren für die Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit hat begonnen
25.06.2024
Kammertreue wird ausgezeichnet
24.06.2024
Im Zeichen der Ingenieurtradition
20.06.2024
Präqualifizierung - Ingenieurkammer und Auftragsberatungsstelle unterzeichnen Kooperationsvereinbarung
19.06.2024
Erfolgreicher Abschluss des Schülerwettbewerbs „Junior.ING“ im Deutschen Technikmuseum Berlin
06.06.2024
Firmenkontaktmessen als Treffpunkt für Studierende und Praxis
08.05.2024
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2023
07.05.2024
Planen wie die Ingenieure
02.05.2024
Ingenieurkammern fordern einheitliche gesetzliche Kammermitgliedschaft im Bauwesen
29.04.2024
Ingenieure und Architekten im Dialog
16.04.2024
Sachverständigenbestellung
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023

02.05.2023

Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung

Qualität sichern: Bau- und Ingenieurkammern der Länder fordern in ihrer „Brüsseler Erklärung“ bundesweit einheitliche Mitgliedschaften



© BIngK
© BIngK
In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.

Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen durch ihre Tätigkeit die Verantwortung für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür müssen sie zwingend notwendige Voraussetzzungen erfüllen. Deshalb appellieren die Delegierten an die Gesetzgeber der Länder: Nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften der Ingenieurinnen und Ingenieure in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen in den Bau- und Ingenieurkammern kann die Qualität vollumfänglich gewährleistet werden. Hierfür sind bundesweit zwingend einheitliche Voraussetzungen zu schaffen.

„Ingenieurinnen und Ingenieure müssen heute schnell konkrete Lösungen erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. Zudem übernehmen sie durch die Planung von Hochbau- oder Infrastrukturprojekten tagtäglich die Gewähr für die Gesundheit von Menschen und hoher Sachwerte.“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Für die Übernahme dieser gesellschaftlich relevanten Aufgaben bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung auch der permanenten Fort- und Weiterbildung. Diese Voraussetzungen müssen überprüft und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Das gilt auch für die Einhaltung von Berufspflichten und - zum Beispiel - dem Vorliegen ausreichenden Versicherungsschutzes. Diese unabdingbaren Aufgaben können von den Kammern aber nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften sichergestellt werden.“, so Heinrich Bökamp weiter.

Die Gesetzgeber setzen seit mehr als 30 Jahren auf die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungskräfte durch die Ingenieurkammern. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Sie können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die betreffenden Ingenieurinnen und Ingenieure Kammermitglieder sind.

Nur auf diese Weise können sie die Überwachung der Berufsträger gewährleisten und nur über die Stärkung der Mitgliedschaft ist auch das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert. Deshalb müssen die Landesregierungen ihrer Verantwortung umgehend nachkommen und für länderübergreifend gesetzliche Mitgliedschaften in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen sorgen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bingk.de

Pressemitteilung Bundesingenieurkammer

PDF-DateiBrüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung