KAMMER AKTUELL

08.05.2024
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2023
07.05.2024
Planen wie die Ingenieure
02.05.2024
Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung
29.04.2024
Ingenieure und Architekten im Dialog
17.04.2024
Sommerfest der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
16.04.2024
Sachverständigenbestellung
25.03.2024
Beratungstag zum Sachverständigenwesen
22.03.2024
Ihr Engagement für den Schutz und Erhalt unserer Wälder
21.03.2024
Für eine starke regionale Präsenz
20.03.2024
Antrittsbesuch beim VDI Magdeburger Bezirksverein
07.01.2024
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Unterstützen Sie schon heute den Ingenieurnachwuchs von morgen!
05.01.2024
Änderungen beim Deutschen Ingenieurblatt ab 2024
18.12.2023
Mit einer starken Ingenieurkammer in das neue Jahr 2024
17.11.2023
Im Gespräch mit den Landkreisen Sachsen-Anhalts
09.11.2023
Gemeinsam für den Schutz und Erhalt regionaler Wälder
06.11.2023
Besuch der Rappbodetalsperre im Harz
17.10.2023
Schülerwettbewerb Junior.ING 2023/24: Kreative Ingenieurtalente gesucht
17.10.2023
Kostenfreies Webinar zum Thema "Das neue Gebäudeenergiegesetz"
22.09.2023
Sachverständigenbestellung
24.08.2023
Berufsbegleitender Lehrgang "Fachingenieur Energie" startet im Oktober
24.08.2023
Regionalgespräche 2023: Ingenieurkammer unterwegs
21.08.2023
Ingenieurforum Tragwerksplanung
02.08.2023
TRAIN.ING Sachsen-Anhalt
13.07.2023
Tag der Ingenieure Sachsen-Anhalt 2023
16.06.2023
Bundespreisverleihung Junior.ING 2022/23 in Berlin
24.05.2023
Rekord-Beteiligung beim Schülerwettbewerb Junior.ING
12.05.2023
So machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Zukunft
11.05.2023
Wichtige Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurbüros - Index 2022
05.05.2023
Gemeinsame Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
02.05.2023
Brüsseler Erklärung der 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung

02.05.2024

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung


Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen Ingenieuren* oder Architekten. Alles andere ist unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des Verbraucherschutzes.

• Noch immer darf in Deutschland tatsächlich jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht garnicht Ingenieur oder Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbareLeistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und Tiefbau Tür und Tor geöffnet.

• Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmteine derartige Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Keinanderer freier Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseitsjeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und Leben einerVielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.

• Verbraucherschutz und präventiver Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabeder Ingenieurkammern. Deshalb führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur einelückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert einewirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute nicht.

• Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen. Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz.Nur so ist der Berufsstand in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigenIngenieure, auf die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzlicheKammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher minimieren.

• Die Kammern unterstützen den Staat durch Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben inmittelbarer Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat. Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine stabile Mitgliedschaftzu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern – leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten Berufsaufsicht.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure.

PDF-DateiHier finden Sie die Berliner Erklärung zum Download