BAFA-geförderte Vor-Ort-Beratung
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme (KfW, BAFA)
Expertenlisten der Kammern für Energieeffizientes Planen und Bauen

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

Gesetzliche Anforderungen an Neubauten ab dem 01.01.2009

Zukünftige Bauherren müssen für neu geplante Wohn- und Nichtwohngebäude ab dem 01.01.2009 einen Anteil ihres Wärmebedarfs (für Heizung, Trinkwasser, Kühlung) aus erneuerbaren Energien, z.B. Solarthermie, Biomasse, Umweltwärme, Geothermie gewinnen. Dies sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Wärmegesetz oder EEWärmeG - vor, welches am 18.08.2008 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Wer also ab dem 01.01.2009 einen Bauantrag stellt oder eine Bauanzeige erstattet, muss die Anforderungen des Wärmegesetzes erfüllen.
In bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben, wobei die Bundesländer durch das Gesetz ermächtigt werden, eigene Anforderungen für den Gebäudebestand erlassen zu können. Weitere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.




Ansprechpartner:
Steffen Lesche
Telefon: 0391 / 6288940
E-Mail: lesche@ing-net.de



PDF-DateiEEWärmeG Textfassung

PDF-DateiEEWärmeG Informationsblatt