Löschung von pandemiebedingt gespeicherten Daten (28.04.2022)
Aufhebung von Corona-Erlassen (02.03.2022)
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht (24.11.2021)
Notfallbroschüre für Unternehmen in der (Corona-)Krise (25.05.2021)
Übersicht des BMF zu den aktuellen Corona-Hilfen des Bundes – Überbrückungshilfe III (15.01.2021)
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (07.01.2021)
Homeoffice - Steuerpauschale beschlossen (23.11.2020)
Priorität Arbeitsschutz - lebenswichtige Regeln sichtbar machen (06.11.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen (14.07.2020)
Einfachere Auftragsvergaben und Überbrückungshilfen (08.07.2020)
Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)
Pandemie-bedingte Mehrkosten auf Baustellen (23.06.2020)
Corona-Warn-App: Datenschutzfreundliches Grundkonzept (19.06.2020)
Umsatzsteuer-Absenkung: Leitfaden (17.06.2020)
Frist für Unterstützungsleistungen verlängert (05.06.2020)
Fristablauf für Corona-Soforthilfen am 31. Mai 2020 (28.05.2020)
Beantragungsfrist bis Ende Mai 2020 für Freiberufler zu kurz (25.05.2020)
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber - Stundungsmöglichkeit erweitert (25.05.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Sachsen-Anhalt (14.05.2020)
Maßnahmenpaket des BMWi - aktualisierte Übersicht (04.05.2020)
Beratungsangebote der BAFA für Freiberufler (30.04.2020)
Soforthilfeprogramm: Online-Antragsverfahren möglich (28.04.2020)
Bundesweite Umfrage: Auswertung liegt vor (23.04.2020)
Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)
Arbeitsschutzstandards in Betrieben (20.04.2020)
HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)
Beratungsleistungen vom BMWi gefördert (07.04.2020)
Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)
Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)
Steuererleichterungen: Informationsblatt des BMF (07.04.2020)
Berufsgenossenschaft VBG bietet Beitragsstundungen an (06.04.2020)
Datenschutz: wichtige Hinweise zum Home-Office (03.04.2020)
Kurzarbeit: Verordnung über Erleichterungen bei Beantragung von Kurzarbeit (01.04.2020)
Webinare der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (31.03.2020)
Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler abrufbereit! (30.03.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen in Sachsen-Anhalt (30.03.2020)
Hotline für Kammermitglieder eingerichtet (27.03.2020)
Rechtliche und allgemeine Hinweise für Büros und Unternehmen (26.03.2020)
Wichtige Hinweise und Links von Land und Bund (26.03.2020)
Geschäftsstelle: Hinweise für unsere Besucher (16.03.2020)

Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)


Das Wirtschaftsministerium des Landes Sachsen-Anhalt erweitert das am 30. März 2020 gestartete Hilfsprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Neben Zuschüssen stehen Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten ab heute auch besonders günstige Kredite zur Verfügung.

Das Darlehen zwischen 10.000 und 150.000 Euro hat eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren, davon sind zwei Jahre zins- und tilgungsfrei. Für das Programm steht vorerst ein Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro bereit, welches bei Bedarf noch erhöht werden kann. Damit würden im ersten Schritt – nach Kalkulation des Ministeriums – bis zu 1.000 Darlehen finanziert.

Anträge können ab heute bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) gestellt werden. Der Antragsvordruck für das Darlehen umfasst lediglich vier Seiten und kann per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Unternehmen müssen für das Darlehen keine Sicherheiten stellen und es wird ohne Beteiligung der Hausbank direkt von der Investitionsbank ausgereicht. Es ist somit auch keine Stellungnahme der Hausbank notwendig.

Weil an Darlehen andere Maßstäbe angelegt werden müssen als an Zuschüsse, sind der Investitionsbank allerdings Unterlagen zum wirtschaftlichen Status des Unternehmens (letzte Jahresabschlüsse) sowie eine Liquiditätsplanung vorzulegen. Im Gegensatz zu anderen Programmen verzichtet die Investitionsbank jedoch auf Vorlage von Businessplänen. Ziel der Bank ist, dass das Geld gut eine Woche nach der Antragstellung auf dem Konto ist – unter der Voraussetzung, dass die benötigten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden.

Bereits in Planung sei auch die dritte Stufe der Erweiterung des Sofortprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“. Auch Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten sollen zinsgünstige Darlehen erhalten; hierfür braucht es allerdings noch „Grünes Licht“ von der EU, das voraussichtlich Ende der Woche gegeben werden soll. Bereits jetzt steht größeren Unternehmen allerdings mit dem IB-Mittelstandsdarlehen ein Instrument im Land zur Verfügung, um finanzielle Engpässe mit Darlehen bis zu 1,5 Millionen Euro zu überbrücken.

Quelle: AWSA aktuell 06.04.2020

 Anträge „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“