Löschung von pandemiebedingt gespeicherten Daten (28.04.2022)
Aufhebung von Corona-Erlassen (02.03.2022)
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht (24.11.2021)
Notfallbroschüre für Unternehmen in der (Corona-)Krise (25.05.2021)
Übersicht des BMF zu den aktuellen Corona-Hilfen des Bundes – Überbrückungshilfe III (15.01.2021)
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (07.01.2021)
Homeoffice - Steuerpauschale beschlossen (23.11.2020)
Priorität Arbeitsschutz - lebenswichtige Regeln sichtbar machen (06.11.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen (14.07.2020)
Einfachere Auftragsvergaben und Überbrückungshilfen (08.07.2020)
Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)
Pandemie-bedingte Mehrkosten auf Baustellen (23.06.2020)
Corona-Warn-App: Datenschutzfreundliches Grundkonzept (19.06.2020)
Umsatzsteuer-Absenkung: Leitfaden (17.06.2020)
Frist für Unterstützungsleistungen verlängert (05.06.2020)
Fristablauf für Corona-Soforthilfen am 31. Mai 2020 (28.05.2020)
Beantragungsfrist bis Ende Mai 2020 für Freiberufler zu kurz (25.05.2020)
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber - Stundungsmöglichkeit erweitert (25.05.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Sachsen-Anhalt (14.05.2020)
Maßnahmenpaket des BMWi - aktualisierte Übersicht (04.05.2020)
Beratungsangebote der BAFA für Freiberufler (30.04.2020)
Soforthilfeprogramm: Online-Antragsverfahren möglich (28.04.2020)
Bundesweite Umfrage: Auswertung liegt vor (23.04.2020)
Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)
Arbeitsschutzstandards in Betrieben (20.04.2020)
HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)
Beratungsleistungen vom BMWi gefördert (07.04.2020)
Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)
Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)
Steuererleichterungen: Informationsblatt des BMF (07.04.2020)
Berufsgenossenschaft VBG bietet Beitragsstundungen an (06.04.2020)
Datenschutz: wichtige Hinweise zum Home-Office (03.04.2020)
Kurzarbeit: Verordnung über Erleichterungen bei Beantragung von Kurzarbeit (01.04.2020)
Webinare der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (31.03.2020)
Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler abrufbereit! (30.03.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen in Sachsen-Anhalt (30.03.2020)
Hotline für Kammermitglieder eingerichtet (27.03.2020)
Rechtliche und allgemeine Hinweise für Büros und Unternehmen (26.03.2020)
Wichtige Hinweise und Links von Land und Bund (26.03.2020)
Geschäftsstelle: Hinweise für unsere Besucher (16.03.2020)

Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)


Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

Nicht nur als Reaktion auf die anhaltende Kritik auch der Freiberuflerorganisationen hat die Bundesregierung noch einmal nachgesteuert und weitergehende Schnellkredite für den Mittelstand zugesagt. Wichtig ist hierbei vor allem, dass die weiterleitende (Haus-)Bank nun eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW erhält. Zuvor erwies es sich als ein großes Problem, dass die durchleitenden Banken Kredite blockiert haben, da sie befürchten mussten, auf dem Restrisiko von bis dato 10-20% der Gesamtkreditsumme sitzen zu bleiben (siehe dazu den Artikel auf welt.de). Mit der vollumfänglichen Haftungsfreistellung ist diese Hürde nun genommen worden. Die zugesagten Mittel gelten aber derzeit nur für Betriebe ab 11 Mitarbeitern - u.a. der BFB hat die Bundesregierung auch in unserem Namen bereits aufgefordert, diese Schnellkredite auch kleineren Strukturen zu ermöglichen.

Die Bundesregierung spannt jetzt einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise. Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein.

Die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand umfassen im Kern folgende Maßnahmen.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit 11 bis 249 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.
Weitere Informationen unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200406-bundesregierung-beschliesst-weitergehenden-kfw-schnellkredit-fuer-den-mittelstand.html

https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html#detail-1-target

Quelle: AWSA aktuell 06.04.2020