Löschung von pandemiebedingt gespeicherten Daten (28.04.2022)
Aufhebung von Corona-Erlassen (02.03.2022)
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht (24.11.2021)
Notfallbroschüre für Unternehmen in der (Corona-)Krise (25.05.2021)
Übersicht des BMF zu den aktuellen Corona-Hilfen des Bundes – Überbrückungshilfe III (15.01.2021)
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (07.01.2021)
Homeoffice - Steuerpauschale beschlossen (23.11.2020)
Priorität Arbeitsschutz - lebenswichtige Regeln sichtbar machen (06.11.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen (14.07.2020)
Einfachere Auftragsvergaben und Überbrückungshilfen (08.07.2020)
Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)
Pandemie-bedingte Mehrkosten auf Baustellen (23.06.2020)
Corona-Warn-App: Datenschutzfreundliches Grundkonzept (19.06.2020)
Umsatzsteuer-Absenkung: Leitfaden (17.06.2020)
Frist für Unterstützungsleistungen verlängert (05.06.2020)
Fristablauf für Corona-Soforthilfen am 31. Mai 2020 (28.05.2020)
Beantragungsfrist bis Ende Mai 2020 für Freiberufler zu kurz (25.05.2020)
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber - Stundungsmöglichkeit erweitert (25.05.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Sachsen-Anhalt (14.05.2020)
Maßnahmenpaket des BMWi - aktualisierte Übersicht (04.05.2020)
Beratungsangebote der BAFA für Freiberufler (30.04.2020)
Soforthilfeprogramm: Online-Antragsverfahren möglich (28.04.2020)
Bundesweite Umfrage: Auswertung liegt vor (23.04.2020)
Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)
Arbeitsschutzstandards in Betrieben (20.04.2020)
HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)
Beratungsleistungen vom BMWi gefördert (07.04.2020)
Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)
Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)
Steuererleichterungen: Informationsblatt des BMF (07.04.2020)
Berufsgenossenschaft VBG bietet Beitragsstundungen an (06.04.2020)
Datenschutz: wichtige Hinweise zum Home-Office (03.04.2020)
Kurzarbeit: Verordnung über Erleichterungen bei Beantragung von Kurzarbeit (01.04.2020)
Webinare der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (31.03.2020)
Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler abrufbereit! (30.03.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen in Sachsen-Anhalt (30.03.2020)
Hotline für Kammermitglieder eingerichtet (27.03.2020)
Rechtliche und allgemeine Hinweise für Büros und Unternehmen (26.03.2020)
Wichtige Hinweise und Links von Land und Bund (26.03.2020)
Geschäftsstelle: Hinweise für unsere Besucher (16.03.2020)

Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)

Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der 7. SARS-CoV-2-EindV


In Sachsen-Anhalt gilt ab dem 2. Juli 2020 die 7. SARS-CoV-2-EindV. Sie tritt im Wesentlichen mit Ablauf des 16. September 2020 außer Kraft. Darin enthalten sind wieder zahlreiche Verpflichtungen zum Führen von Anwesenheitslisten, bei denen die Einhaltung des Datenschutzes zu beachten ist.

Die Anwesenheitslisten nach der 7. SARS-CoV-2-EindV sind in ähnlicher Weise zu führen wie bisher. Ein aktuelles Informationsblatt zur Erfüllung der Informationspflichten durch verschiedene Berufsgruppen ist beigelegt.

Anwesenheitslisten müssen auf der Grundlage § 4 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 und 6 bis 19 der 7. SARS-CoV-2-EindV für die dort aufgeführten Einrichtungen und durch Beherbergungsbetriebe (§ 5 Nr. 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV). Friseure und weitere in § 7 Abs. 2 der 7 geführt werden. SARS-CoV-2-EindV genannte Dienstleister der Körperpflege müssen entsprechende Kundenlisten führen.

Alle Anwesenheits-/Kundenlisten sind für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren, dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen auszuhändigen und nach spätestens zwei Monaten zu löschen (§ 2 Abs. 4 der 7. SARS-CoV-2-EindV).

In den vergangenen Wochen hatten wir einige Beschwerden von Kunden, die rügten, dass z. B. von Friseuren und Gastwirten Listen herausgegeben werden, mit der Bitte, der Gast/Kunde möge seine Daten hinzutragen. In diesen Listen waren mitunter schon die Kontaktdaten zahlreicher Kunden voreingetragen und es wurden Unterschriften verlangt. Seitens des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt wurde darauf hingewiesen, dass die Herausgabe von voreingetragenen Listen unzulässig ist und die Unterschrift nicht verlangt werden kann.

Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

PDF-DateiInformationsblatt zur Erfüllung der Informationspflichten zur 7.SARS CoVEindV