Löschung von pandemiebedingt gespeicherten Daten (28.04.2022)
Aufhebung von Corona-Erlassen (02.03.2022)
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht (24.11.2021)
Notfallbroschüre für Unternehmen in der (Corona-)Krise (25.05.2021)
Übersicht des BMF zu den aktuellen Corona-Hilfen des Bundes – Überbrückungshilfe III (15.01.2021)
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (07.01.2021)
Homeoffice - Steuerpauschale beschlossen (23.11.2020)
Priorität Arbeitsschutz - lebenswichtige Regeln sichtbar machen (06.11.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen (14.07.2020)
Einfachere Auftragsvergaben und Überbrückungshilfen (08.07.2020)
Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)
Pandemie-bedingte Mehrkosten auf Baustellen (23.06.2020)
Corona-Warn-App: Datenschutzfreundliches Grundkonzept (19.06.2020)
Umsatzsteuer-Absenkung: Leitfaden (17.06.2020)
Frist für Unterstützungsleistungen verlängert (05.06.2020)
Fristablauf für Corona-Soforthilfen am 31. Mai 2020 (28.05.2020)
Beantragungsfrist bis Ende Mai 2020 für Freiberufler zu kurz (25.05.2020)
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber - Stundungsmöglichkeit erweitert (25.05.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Sachsen-Anhalt (14.05.2020)
Maßnahmenpaket des BMWi - aktualisierte Übersicht (04.05.2020)
Beratungsangebote der BAFA für Freiberufler (30.04.2020)
Soforthilfeprogramm: Online-Antragsverfahren möglich (28.04.2020)
Bundesweite Umfrage: Auswertung liegt vor (23.04.2020)
Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)
Arbeitsschutzstandards in Betrieben (20.04.2020)
HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)
Beratungsleistungen vom BMWi gefördert (07.04.2020)
Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)
Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)
Steuererleichterungen: Informationsblatt des BMF (07.04.2020)
Berufsgenossenschaft VBG bietet Beitragsstundungen an (06.04.2020)
Datenschutz: wichtige Hinweise zum Home-Office (03.04.2020)
Kurzarbeit: Verordnung über Erleichterungen bei Beantragung von Kurzarbeit (01.04.2020)
Webinare der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (31.03.2020)
Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler abrufbereit! (30.03.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen in Sachsen-Anhalt (30.03.2020)
Hotline für Kammermitglieder eingerichtet (27.03.2020)
Rechtliche und allgemeine Hinweise für Büros und Unternehmen (26.03.2020)
Wichtige Hinweise und Links von Land und Bund (26.03.2020)
Geschäftsstelle: Hinweise für unsere Besucher (16.03.2020)

Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)


Nachfolgend soll über die aktuellen gesetzlichen Veränderungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld informiert werden:

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (KUG) wurde mit der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung - KugBeV) vom 16.04.2020 für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, auf bis zu 21 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2020, verlängert. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 31.01.2020 in Kraft und am 31.12.2020 außer Kraft. Dafür muss der Anspruch auf KUG bis zum 31. Dezember 2019 entstanden sein.

Für die Verlängerung des Bezugszeitraums ist eine neue Anzeige des Arbeitgebers erforderlich. Aufgrund der aktuell besonderen Coronavirus-Situation können die notwendigen Angaben und Unterlagen auch formlos bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. In jedem Fall müssen die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung kurz geschildert werden. Ferner muss die weitere Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat vorgelegt bzw. auf die weiteren Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verwiesen werden, welche für die Abschlussprüfung vorzuhalten sind.

Betriebe, bei denen die bisherige 12-monatige Bezugsdauer in der Zeit von Januar bis März 2020 bereits ausgelaufen ist, werden von der Verlängerung ebenfalls erfasst. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung mit Wirkung zum 31. Januar 2020 wird die Verlängerung der Bezugsdauer ab dem Monat April 2020 ermöglicht. Eine rückwirkende Zahlung von KUG in den Monaten Februar und März 2020 ist nicht möglich. Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch besteht frühestens ab dem Monat des Eingangs der Anzeige ein Anspruch auf KUG.

Zusammenfassung:

  • Bezugsdauer KUG wurde auf 21 Monate verlängert, längstens bis 31.12.2020
  • Verlängerung der Bezugsdauer für Arbeitnehmer*innen deren Anspruch auf KUG bis zum 31.12.2019 entstanden ist
  • Der Verlängerungsantrag kann formlos gestellt werden (Angabe Dauer und Gründe) und unter Vorlage der weiteren (geänderten) Betriebsvereinbarung bzw. Vorhaltung der geänderten Einzelvereinbarungen
  • In Betrieben, bei denen die 12 monatige Bezugsdauer im Zeitraum von Januar bis März abgelaufen ist, ist eine Verlängerung ab 01.04.2020 möglich
  • Keine rückwirkende Bewilligung – KUG kann frühestens ab dem Monat des Eingangs der Anzeige (formlose Antragstellung) bewilligt werden

Für Rückfragen stehen die Arbeitgeber-Services in den Agenturen für Arbeit zur Verfügung.

verantwortlich:
Markus Behrens
Geschäftsführer
Tel.: 0345 / 1332-201
Fax: 0345 / 1332-297
mailto:Markus.Behrens@arbeitsagentur.de
Bundesagentur für Arbeit
Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
Frau-von-Selmnitz-Str.6
06110 Halle