Löschung von pandemiebedingt gespeicherten Daten (28.04.2022)
Aufhebung von Corona-Erlassen (02.03.2022)
3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht (24.11.2021)
Notfallbroschüre für Unternehmen in der (Corona-)Krise (25.05.2021)
Übersicht des BMF zu den aktuellen Corona-Hilfen des Bundes – Überbrückungshilfe III (15.01.2021)
Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (07.01.2021)
Homeoffice - Steuerpauschale beschlossen (23.11.2020)
Priorität Arbeitsschutz - lebenswichtige Regeln sichtbar machen (06.11.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen (14.07.2020)
Einfachere Auftragsvergaben und Überbrückungshilfen (08.07.2020)
Datenschutz: Führung von Anwesenheits- und Kundenlisten (06.07.2020)
Pandemie-bedingte Mehrkosten auf Baustellen (23.06.2020)
Corona-Warn-App: Datenschutzfreundliches Grundkonzept (19.06.2020)
Umsatzsteuer-Absenkung: Leitfaden (17.06.2020)
Frist für Unterstützungsleistungen verlängert (05.06.2020)
Fristablauf für Corona-Soforthilfen am 31. Mai 2020 (28.05.2020)
Beantragungsfrist bis Ende Mai 2020 für Freiberufler zu kurz (25.05.2020)
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber - Stundungsmöglichkeit erweitert (25.05.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Sachsen-Anhalt (14.05.2020)
Maßnahmenpaket des BMWi - aktualisierte Übersicht (04.05.2020)
Beratungsangebote der BAFA für Freiberufler (30.04.2020)
Soforthilfeprogramm: Online-Antragsverfahren möglich (28.04.2020)
Bundesweite Umfrage: Auswertung liegt vor (23.04.2020)
Kurzarbeitergeld - Information zu gesetzlichen Änderungen (23.04.2020)
Arbeitsschutzstandards in Betrieben (20.04.2020)
HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)
Beratungsleistungen vom BMWi gefördert (07.04.2020)
Hilfsprogramm Sachsen-Anhalt: 2. Stufe des Landesprogramms „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ (07.04.2020)
Schnellkredite der KfW für Mittelstand (07.04.2020)
Steuererleichterungen: Informationsblatt des BMF (07.04.2020)
Berufsgenossenschaft VBG bietet Beitragsstundungen an (06.04.2020)
Datenschutz: wichtige Hinweise zum Home-Office (03.04.2020)
Kurzarbeit: Verordnung über Erleichterungen bei Beantragung von Kurzarbeit (01.04.2020)
Webinare der Ingenieurakademie Sachsen-Anhalt (31.03.2020)
Soforthilfen für Solo-Selbständige und Mittelständler abrufbereit! (30.03.2020)
Vergaberechtliche Erleichterungen in Sachsen-Anhalt (30.03.2020)
Hotline für Kammermitglieder eingerichtet (27.03.2020)
Rechtliche und allgemeine Hinweise für Büros und Unternehmen (26.03.2020)
Wichtige Hinweise und Links von Land und Bund (26.03.2020)
Geschäftsstelle: Hinweise für unsere Besucher (16.03.2020)

HDI-Verträge: Aussetzung der Beitragspflichten (09.04.2020)


Komposit-Versicherungsverträgen (z.B. die Berufshaftpflichtversicherung)

Immer dann, wenn eine wirtschaftliche Notlage bei Kammermitgliedern die bei HDI versichert sind vorliegt, kann eine Anpassung, Aussetzung oder Verschiebung der Beitragszahlung zu einem bestehenden Vertrag angewendet werden.

Ohne konkreten Nachweis kann bei Komposit-Versicherungsverträgen (z.B. die Berufshaftpflichtversicherung) formlos einen Zahlungsaufschub für 6 Monate bis maximal zum 30.09.2020 über den zuständigen Vertriebspartner beantragt werden.

Unser Angebot gilt für alle eingelösten Verträge. Im Firmengeschäft bis zu einer Umsatzgrenze von 5 Mio. Euro. An den übrigen Regelungen ändert sich nichts. Diese „Corona-Pause“ hat für Kammermitglieder den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.

Die wesentlichen Fakten im Überblick:

  • Die Beitragszahlung kann zinslos für 6 Monate und bis maximal zum 30.09.2020 ausgesetzt werden.
  • Unser Angebot gilt für alle eingelösten Verträge mit Folgebeitrag. Im Firmengeschäft bis zu einer Umsatzgrenze von 5 Mio. Euro.
  • Die „Corona-Pause“ hat für Kammermitglieder den Vorteil, dass auch während dieser Zeit der volle Versicherungsschutz bestehen bleibt.
  • Die Beiträge sind nach Ablauf der Beitragsstundung nachzuentrichten.

Altersvorsorge und Risikoschutz bei HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse

Alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, können ab sofort ohne konkreten Nachweis beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31.12.2020 aussetzen ("Corona-Pause"). Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der größte Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt während der Corona-Pause lückenlos erhalten. Hinzu kommt: HDI erhebt auf die ausgesetzten Beiträge keine Zinsen.


Ein weiterer wichtiger Hinweis:

Unser Geschäftsbetrieb läuft unverändert und unvermindert für Sie weiter. Alle Serviceangebote und Prozesse bleiben bestehen.


Ansprechpartner:

Klaus Berngen, Key Account BIngK | HDI Vertriebs AG,
Büroadresse:
Amandusstr. 38
50769 Köln
Telefon: +49 (211) 7482-5536
E-Mail: klaus.berngen@hdi.de
www.hdi.de