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Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende
06.11.2023
THG-Check Sachsen-Anhalt

26.01.2023

Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" veröffentlicht

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB am 25. Januar 2023 die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.

Gefördert werden künftig u.a. folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard (5 Prozent Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Standard / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard (12,5 Prozent Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben)

Der Standard „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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