NEWS

01.06.2023
Unterstützung von KMU bei der Kontaktanbahnung im Ausland
01.06.2023
Inkraftgetreten: Tariftreue- und Vergabegesetz LSA
31.05.2023
Deutscher Brückenbaupreis 2023
27.04.2023
Stellungnahme zum Genehmigungs-beschleunigungsgesetz
14.04.2023
Girls'Day 2023: Begeistern Sie mit Ihrem Unternehmen für den Ingenieurberuf!
13.04.2023
Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf
11.04.2023
Freigabe des City-Tunnels in Magdeburg für den Kfz-Verkehr
11.04.2023
BIM-Forum: BIM an den Start bringen?! – Stand – Entwicklungen – Perspektiven
30.03.2023
Ringvorlesung: Technikkatastrophen und das Schuldproblem
16.03.2023
STARK III bringt energieeffiziente Gebäudetechnik voran
14.03.2023
Umfrage HOAI-Novellierung
28.02.2023
Auslobung "Bauwerk des Jahres 2022"
27.02.2023
Beratungstag für Existenzgründende
24.02.2023
Der Ukrainekrieg war auch für Planerinnen und Planer eine Zäsur
17.02.2023
Vergaberecht - Zentraler Bekanntmachungsservice
14.02.2023
Unternehmensdelegation zur Bau- und Energie-Messe BUD-GRYF Stettin
13.02.2023
BIngK begrüßt Entschluss des Bundesrats zu EU-Vergaberecht
07.02.2023
Unternehmensreise in die Schweiz
01.02.2023
Landesregierung verabschiedet Portalordnung
30.01.2023
Umfrage zum Normenportal
26.01.2023
Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" veröffentlicht
25.01.2023
Beschleunigung bei Infrastrukturvorhaben
24.01.2023
Auftakt-Dialogforum zum BIM Portal des Bundes
12.01.2023
Neue Richtlinie zur Förderung von KMU-Unternehmensberatungen
15.12.2022
Verlängerung Sonderreglungen Stoffpreissteigerung
08.12.2022
Deutscher Brückenbaupreis 2023 ausgelobt
05.12.2022
Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 verliehen
05.12.2022
Virtuelles Informationstool für Unternehmen freigeschaltet
05.12.2022
BIngK zur ausbleibenden Wohnungsbauoffensive
02.12.2022
Entschließungsantrag zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte

26.01.2023

Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" veröffentlicht

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB am 25. Januar 2023 die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.

Gefördert werden künftig u.a. folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard (5 Prozent Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Standard / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard (12,5 Prozent Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15 Millionen Euro pro Vorhaben)

Der Standard „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

Quelle: Bundesingenieurkammer

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