NEWS

19.04.2024
FAQs zum Rechtsgutachten für Vergaben von Planungsleistungen von Prof. Burgi
05.04.2024
Spitzenleistungen im Brückenbau gesucht
27.03.2024
Verleihungen der "Grünen Hausnummer Sachsen-Anhalt"
22.03.2024
Land ändert Bauordnung
26.02.2024
Wettbewerb "Deutscher Ingenieurbaupreis 2024" ausgelobt
26.02.2024
Regelung bei Planungsleistungen nach Streichung § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV
21.02.2024
Girls Day 2024
20.02.2024
Beratungstag für Existenzgründende
09.02.2024
Marktabfrage Wasserstoff bzw. Infrastrukturbedarfe
08.02.2024
Initiative pro AGB-Recht
07.02.2024
Update Vergabe nach Wegfall des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV a.F.
06.02.2024
Rundschreiben zu Vergabeerleichterungen Hochwasser
30.01.2024
Beteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt 2030
19.01.2024
Neuer Vorstand beim LEE Sachsen-Anhalt
17.01.2024
HOAI 202X
19.12.2023
Elektronische Kommunikation mit Gerichten über „Mein Justizpostfach"
13.12.2023
Umfrage für Baukulturbericht 2024/2025
13.12.2023
Einstieg in internationale Geschäfte gefördert
13.12.2023
Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte
05.12.2023
Informationsbedarf zur kommunalen Wärmeplanung ungebrochen hoch
04.12.2023
AHO-Herbsttagung 2023 - Resümee zur Halbzeit der HOAI-Reform
30.11.2023
STADTUMBAU Award 2023 verliehen
29.11.2023
KfW: sechs Förderprogramme gestoppt
29.11.2023
Ab 01.01.2024: Neue EU-Schwellenwerte
22.11.2023
Bundestag verabschiedet Gesetz für Wärmeplanung
17.11.2023
Neues Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erschienen
13.11.2023
Förderprogramme Digitalisierung
13.11.2023
Bau-Turbo-Pakt
09.11.2023
Technische Baubestimmungen (VV TB) 2023
07.11.2023
Gründerwoche 2023: Beratung für Existenzgründende

13.12.2023

Erlasse zur Einführung der neuen EU-Schwellenwerte

Im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge wurden nun zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Die geänderten Schwellenwerte wurden am 16.11.2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:
  • 5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)
  • 221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)
  • 143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)
  • 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 431.000 Euro)
  • 443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (derzeit 431.000 Euro)
Hier finden Sie die einführenden Erlasse des BMVD und des BMWSB.

PDF-DateiErlass BMWSB vom 09.12.2023

PDF-DateiRundschreiben Straßenbau 22/2023 (Erlass BMVD) vom 24.11.2023